# Berufungsgericht Den Haag: Achmea muss unrechtmäßige Anforderungen an Gegengutachter aufgeben (2020)

> Ein Grundsatzurteil: Das Berufungsgericht Den Haag entschied, dass Achmea keine NIVRE-Registrierung vom Gegengutachter ihrer Versicherungsnehmer verlangen darf.

*Gepubliceerd: 2020-07-29* · *Categorie: jurisprudentie*

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Im Juli 2020 erließ das Berufungsgericht Den Haag (Gerechtshof) ein Urteil, das für die gesamte niederländische Schadenregulierungspraxis Bedeutung hat. Achmea — einer der größten Schadenversicherer der Niederlande — wurde untersagt, zusätzliche Anforderungen an den Gegengutachter zu stellen, den ihre Versicherungsnehmer beauftragen. Konkret: Die Anforderung, dass ein solcher Gutachter im NIVRE-Register eingetragen sein muss, wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft.

Es war ein Urteil, das nicht im Vakuum entstand. Krantz & Polak — genauer gesagt das von Eric Horssius eingeleitete Verfahren — hatte Achmea zur Verantwortung gezogen, weil der Versicherer über seine Versicherungsbedingungen und seine Praxis Versicherungsnehmer faktisch zwang, ausschließlich mit NIVRE-registrierten Gutachtern zu arbeiten. Damit wurde das gesetzliche Recht auf freie Wahl eines eigenen Gutachters in der Praxis ausgehöhlt.

## Worum ging es

Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) hat ein Versicherungsnehmer im Schadenfall das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Versicherers — das ist keine Vergünstigung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung (Artikel 7:959 BW). Diese Regel ist eine wichtige Ausgleichsbestimmung: Andernfalls würde der Versicherer selbst bestimmen, was angemessen ist, obwohl es die Belange des Versicherungsnehmers sind, die wahrgenommen werden müssen.

In der Praxis wurde dieses Recht von großen Versicherern auf verschiedene Weise eingeschränkt. Eine gängige Einschränkung war die Anforderung, dass der Gegengutachter Mitglied eines bestimmten Registers sein müsse — meist NIVRE. An sich ist eine Registrierung nicht zu beanstanden, doch das betreffende Register ist privat und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Versicherer, der eine NIVRE-Registrierung fordert, schränkt faktisch ein, welche Sachverständigen ein Versicherungsnehmer wählen darf.

Krantz & Polak — ein Büro ohne NIVRE-Registrierung, aber mit nachweisbarer Sachkunde — wurde von Achmea strukturell nicht als Gegengutachter akzeptiert. Damit waren Versicherungsnehmer, die mit diesem Büro arbeiten wollten, entweder gezwungen, einen anderen Gutachter zu wählen, oder mussten mit nicht erstattungsfähigen Kosten verbleiben.

## Was das Gericht entschied

Das Berufungsgericht Den Haag entschied — in Bestätigung einer früheren erstinstanzlichen Entscheidung —, dass Achmea diese NIVRE-Anforderung nicht länger stellen durfte. Die Begründung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. **Das Gesetz ist maßgebend.** Artikel 7:959 BW gewährt dem Versicherungsnehmer das Recht auf angemessene Gutachterkosten. Das Gesetz sagt nichts darüber aus, in welchem Register der Gutachter eingetragen sein muss; es bestimmt lediglich, dass der Gutachter vernünftigerweise beauftragt sein muss und dass die Kosten angemessen sein müssen.
2. **Eine Registrierungsanforderung schränkt die Wahlfreiheit ein.** Indem er eine NIVRE-Registrierung verlangt, verringert der Versicherer die Zahl der Sachverständigen, aus denen ein Versicherungsnehmer wählen kann, ohne dass das Gesetz hierfür eine Grundlage bietet.
3. **Sachkunde lässt sich auf mehr Weisen nachweisen als über ein einziges Register.** Ein Gegengutachter, dessen Sachkunde aufgrund von Ausbildung, Erfahrung, Zertifizierungen und früheren Arbeiten nachweisbar ist, muss nicht zusätzlich in einem bestimmten Register eingetragen sein. Das Register ist ein Anhaltspunkt für Sachkunde, nicht der Maßstab.
4. **Der Versicherer kann seine Bedenken hinsichtlich der Qualität auf andere Weise berücksichtigen.** Achmea machte geltend, dass sie mit der NIVRE-Anforderung Qualität sichern wollte. Das Gericht entschied, dass der gesetzliche Rahmen (angemessene Kosten, angemessener Einsatz) hierfür ausreicht — und dass eine nachträgliche Angemessenheitsprüfung möglich bleibt.

Achmea wurde verurteilt, ihre Praxis zu ändern, und durfte die NIVRE-Anforderung nicht mehr als Hürde aufstellen.

## Warum dieses Urteil wichtig ist

Das Urteil des Berufungsgerichts hat drei nachhaltige Wirkungen für Versicherungsnehmer in den Niederlanden.

### 1. Freie Wahl des Gutachters ist ein festes Recht

Wenn Sie versichert sind und einen Schaden haben, haben Sie das Recht, Ihren eigenen Gegengutachter zu beauftragen — wer das ist, entscheiden Sie. Der Versicherer darf Anforderungen an die Angemessenheit der Kosten stellen, jedoch nicht an die Wahl der Person. Manche Versicherer verweisen in ihren Versicherungsbedingungen oder in ihrer Kommunikation noch immer auf einen "registrierten" Gutachter. Auf der Grundlage dieses Urteils hält eine solche Anforderung oft nicht stand — geschweige denn, dass sie eine Grundlage für die Verweigerung der Erstattung Ihrer Gutachterkosten wäre.

### 2. Sachkunde ist breiter als ein einziges Register

In den Niederlanden gibt es mehrere Wege, um nachzuweisen, dass jemand als Gegengutachter ein angemessenes Niveau hat: Fachausbildungen, internationale Zertifizierungen (zum Beispiel für Brandermittlung), jahrelange nachweisbare Erfahrung in vergleichbaren Fällen und Veröffentlichungen in der Fachliteratur. Ein Register ist einer dieser Wege, nicht der einzige.

### 3. Versicherer tragen die angemessenen Gutachterkosten

Das ist keine Marketingaussage eines Gegengutachterbüros, sondern Gesetz und vom Gericht bestätigt. Wenn Sie uns beauftragen, stellen wir unsere angemessenen Kosten Ihrem Versicherer in Rechnung — zusätzlich zu Ihrem Schadenbetrag. Diskussionen darüber, was "angemessen" ist, kann es geben, doch das ist etwas anderes als eine grundsätzliche Verweigerung.

## Was tun, wenn Ihr Versicherer dieses Recht einschränkt

Wenn Sie auf einen Versicherer treffen, der eine NIVRE-Registrierung oder vergleichbare Registeranforderungen an Ihren Gegengutachter stellt, gibt es drei Schritte, die Sie unternehmen können.

1. **Verlangen Sie eine schriftliche Begründung.** Auf welche Klausel der Versicherungsbedingungen stützt der Versicherer diese Anforderung, und in welchem Verhältnis steht sie zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zum Urteil des Berufungsgerichts Den Haag 2020?
2. **Verweisen Sie auf das Urteil.** Das Urteil des Gerichts ist öffentlich und wird in vergleichbaren Fällen regelmäßig zitiert. Ein Versicherer, der sich daran nicht hält, setzt sich verfahrenstechnischer Kritik bei Kifid oder vor Gericht aus.
3. **Holen Sie sich Unterstützung.** Wir haben diese Auseinandersetzung viele Male geführt und kennen die üblichen Einwände, die Versicherer hier erheben. Rufen Sie an unter +31 30 662 2424.

## Schlussbemerkung

Ein Urteil wie dieses zeigt, wie wichtig juristische Präzedenzfälle für die Position des gewöhnlichen Versicherungsnehmers sind. Ohne ein solches Urteil hätten große Versicherer ihre Praxis fortsetzen können — nicht weil das Gesetz ihnen recht gab, sondern weil die meisten Versicherungsnehmer weder die Mittel noch die Ausdauer haben, jahrelang zu prozessieren.

Die Rolle, die Krantz & Polak hier gespielt hat, war nicht eine des Eigeninteresses allein. Das Urteil wirkt für jeden Versicherungsnehmer in den Niederlanden, der einen eigenen, unabhängigen Gegengutachter braucht.
