# Minister bestätigt: Versicherer müssen sich beim Gegengutachten an das Gesetz halten (2017)

> Im Jahr 2017 stellte der Minister für Justiz und Sicherheit klar, dass Versicherungsbedingungen nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch hinausgehen können — eine politische Bestätigung dessen, was das Gesetz bereits sagte.

*Gepubliceerd: 2017-04-10* · *Categorie: jurisprudentie*

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Im Jahr 2017 beantwortete der niederländische Minister für Justiz und Sicherheit eine Reihe parlamentarischer Anfragen über den Umgang von Schadenversicherern in den Niederlanden mit dem Recht der Versicherungsnehmer auf einen eigenen Gegengutachter. Die Antworten waren juristisch nicht revolutionär — sie bestätigten, was das Bürgerliche Gesetzbuch bereits seit zwanzig Jahren sagt —, politisch jedoch bedeutsam. Es war das erste Mal, dass sich ein Regierungsmitglied ausdrücklich und öffentlich zur Spannung zwischen Versicherungsbedingungen und zwingendem Recht in dieser Materie geäußert hat.

## Was vorausging

Seit etwa 2015 gab es im niederländischen Parlament eine wachsende Diskussion über die Marktmacht der Schadenversicherer bei der Schadensregulierung. Verbrauchersendungen wie Radar und Kassa hatten Fälle beleuchtet, in denen Versicherungsnehmer Mühe hatten, mit ihrer Sicht auf den Schadensumfang Gehör zu finden. Der übliche Weg — einen eigenen Gutachter zu beauftragen — wurde in der Praxis manchmal durch Versicherungsbedingungen behindert, die zum Beispiel verlangten, dass der Gegengutachter in einem bestimmten Register eingetragen sein müsse, oder die Höchstbeträge für die Kostenerstattung ohne Ausnahmen festlegten.

Die Frage, die auf dem Tisch lag, war einfach: Darf ein Versicherer über seine Versicherungsbedingungen das gesetzliche Recht auf Gegengutachten faktisch aushöhlen?

## Was der Minister antwortete

Die Antwort des Ministers lief auf drei Kernpunkte hinaus.

**Erstens: Der gesetzliche Rahmen ist zwingend.** Artikel 7:959 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass die angemessenen Kosten zur Feststellung des Schadens zu Lasten des Versicherers gehen. Diese Vorschrift ist zwingendes Recht, soweit sie Versicherungsnehmer vor unfairen Verbraucherpraktiken schützt — ein Versicherer darf in seinen Versicherungsbedingungen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers davon abweichen. Eine Klausel, die besagt "wir erstatten keine Gutachterkosten" oder "wir erstatten nur die Kosten unseres Hausgutachters", ist, soweit sie mit dem BW in Widerspruch steht, schlicht ungültig.

**Zweitens: Qualitätssicherung ist ein legitimes Ziel, aber kein Freibrief.** Der Minister erkannte an, dass Versicherer ein Interesse an der Qualität der Gutachter haben, mit denen sie arbeiten — ein mangelhafter Gutachterbericht kostet alle Beteiligten Zeit und Geld. Doch dieses Interesse rechtfertigt keine Versicherungsbedingungen, die die Wahl des Versicherungsnehmers faktisch auf ein einziges Register oder eine einzige zertifizierte Liste reduzieren. Qualität kann auch nachträglich geprüft werden, etwa durch inhaltliche Kritik am Bericht.

**Drittens: Der Markt muss sich selbst in Ordnung bringen, oder der Gesetzgeber wird eingreifen.** Dies war die politisch interessanteste Botschaft. Der Minister verwies auf die Verhaltensregeln des niederländischen Versicherungsverbands und auf die Streitbeilegungsfunktion von Kifid und hielt der Branche vor, dass, wenn die Selbstregulierung nicht ausreichend wirke, zusätzliche Gesetzgebung auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Keine offene Drohung, aber ein unverkennbarer Unterton.

## Politischer und juristischer Kontext

Die ministeriellen Aussagen kamen in einer Zeit, in der mehrere Entwicklungen zusammenfielen. Bereits 2015 hatten die Christdemokraten (CDA) parlamentarische Anfragen zu Praktiken beim Gegengutachten gestellt. Gleichzeitig liefen auf zivilrechtlicher Seite Verfahren gegen große Versicherer wegen der zusätzlichen Anforderungen, die sie an Gegengutachter stellten — Verfahren, die letztlich zum Urteil des Berufungsgerichts gegen Achmea im Jahr 2020 führen sollten.

In diesem Kontext war die Antwort des Ministers aus dem Jahr 2017 kein eigenständiges Ereignis, sondern ein Glied in einer Kette: eine formale Bestätigung der Exekutive, dass das Gesetz besagt, was das Gesetz besagt — und dass von der Branche erwartet wird, sich daran zu halten.

## Was bedeutet das für Versicherungsnehmer

Für jeden, der als Versicherungsnehmer auf eine Klausel der Versicherungsbedingungen oder eine tatsächliche Handlung trifft, die im Widerspruch zum gesetzlichen Recht auf Gegengutachten zu stehen scheint, bietet diese ministerielle Bestätigung ein zusätzliches Argument. Nicht weil ein Schreiben an das Parlament für sich allein Rechtskraft hätte — ein Richter bleibt der letztliche Schiedsrichter —, sondern weil sie zeigt, dass der niederländische Staat das gesetzliche Recht auf einen eigenen Gutachter ernst nimmt und die Branche aufgefordert hat, im Einklang damit zu handeln.

Konkret bedeutet das, dass Sie, wenn ein Versicherer sich auf eine Klausel der Versicherungsbedingungen beruft, die Ihre freie Wahl oder die Erstattung angemessener Gutachterkosten einschränkt, auf den zwingenden Charakter von Artikel 7:959 BW und auf die Position verweisen können, die der Minister 2017 dazu eingenommen hat. Versicherer wissen, dass diese Position vorliegt, und passen ihre Praxis in der Regel — unter Druck — daran an.

## Schlussbemerkung

Die ministerielle Bestätigung aus dem Jahr 2017 war weder eine Gesetzesänderung noch ein Gerichtsurteil. Aber sie war ein Signal, dass das politische und das juristische Spielfeld in dieser Frage in dieselbe Richtung weisen: Das Recht des Versicherungsnehmers auf einen eigenen Gegengutachter ist keine Option, es ist eine Norm. Und Versicherungsbedingungen, die im Widerspruch zu dieser Norm stehen, können sich nicht darüber hinwegsetzen.
