# Wie lange darf der Versicherer für Ihren Anspruch brauchen?

> Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Abwicklung, aber es gibt Grenzen. Und achten Sie auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.

*Gepubliceerd: 2026-06-08* · *Categorie: uitleg*

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Eine Schadenabwicklung kann lange dauern, und das ist frustrierend. Was ist zulässig, und was können Sie tun, wenn es zu lange dauert?

## Eine "angemessene Frist"

Es gibt keine feste gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Versicherer Ihren Anspruch abwickeln muss. Die Abwicklung muss jedoch innerhalb einer **angemessenen Frist** erfolgen. Versicherer, die dem Verbond van Verzekeraars (dem niederländischen Versichererverband) angeschlossen sind, haben sich zudem zu einer zügigen, transparenten Abwicklung verpflichtet. Hält ein Versicherer Sie zu lange hin, können Sie darauf drängen — schriftlich — und letztlich eine Beschwerde einreichen.

## Die Verjährungsfrist: drei Jahre

Wichtiger, selbst im Blick zu behalten, ist die **Verjährung**. Nach Artikel 7:942 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) verjährt Ihr Anspruch auf Auszahlung nach Ablauf von **drei Jahren**, gerechnet ab dem Tag, nachdem Sie von der Fälligkeit Ihres Anspruchs Kenntnis erlangt haben.

Sie können diese Frist mit einer schriftlichen Mitteilung, in der Sie Anspruch auf Auszahlung erheben, **unterbrechen**. Nachdem der Versicherer den Anspruch anerkennt oder unmissverständlich ablehnt, beginnt eine neue Frist von drei Jahren zu laufen.

## Was können Sie bei Verzögerung tun?

- Senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit einer angemessenen Antwortfrist.
- Machen Sie Ihren Anspruch immer wieder schriftlich geltend (das unterbricht auch die Verjährung).
- Kommt keine Bewegung in die Sache? Reichen Sie eine Beschwerde ein. Seien Sie zurückhaltend mit einem bindenden Kifid-Verfahren: Eine ungünstige Entscheidung kann den Weg vor Gericht versperren. Lassen Sie sich vorab über den besten Weg beraten.

> **Achtung** — Lassen Sie eine laufende Auseinandersetzung niemals einfach "im Sande verlaufen". Machen Sie Ihren Anspruch regelmäßig schriftlich geltend, damit Ihr Recht nicht unbemerkt verjährt.
