# Sturmschaden

> Schäden durch Sturm, Wirbelwinde oder Hagel — wir beurteilen Ursache, Deckung und Reparaturkosten.

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## Was Krantz & Polak bei einem Sturmschaden tut

Stürme, Wirbelwinde und Hagel hinterlassen ein typisches Muster: Dachziegel locker oder weg, ein Nebengebäude verschoben, Dachrinnen verbogen, Zäune umgefallen, manchmal ein Baum auf dem Dach. Häufig handelt es sich um Gebäudeschäden, deren wahres Ausmaß erst sichtbar wird, wenn der erste Regen danach durchs Dach kommt.

Wir betrachten drei Dinge gleichzeitig: Wie groß ist der tatsächliche Schaden, wird die Police richtig angewandt, und ist das Reparaturangebot angemessen.

### Schadenaufnahme vor Ort

Eine Sturm- oder Hagelschadenaufnahme verlangt jemanden, der bereit ist, aufs Dach zu steigen. Wir erfassen Ziegel, Dämmung, Dachrinnen, Gauben und Fassadenelemente systematisch. Bei Hagel achten wir auch auf weniger sichtbare Schäden: eingedellte Zinkscharen, feine Risse in Dachplatten, Mikro-Einschläge auf Solarmodulen, die heute noch funktionieren, aber innerhalb eines Jahres ausfallen werden.

### Windstärke und KNMI-Daten

Hier liegt häufig der zentrale Einwand der Versicherer. Die Police greift ab einer bestimmten Windstärke — meist 7 oder 8 Beaufort — und der Versicherer verweist auf das KNMI, um nachzuweisen, dass diese Schwelle nicht erreicht wurde. Aber Windstärke ist ein Mittelwert über zehn Minuten an einer bestimmten Station. Eine Böe von 100 km/h kann örtlich auftreten, ohne dass die zehn Kilometer entfernte Wetterstation einen hohen Mittelwert meldet. Und bei Wirbelwinden ist die Messung erst recht nicht aussagekräftig — dort zählen Augenzeugenberichte, andere betroffene Dächer in der Umgebung und etwaige KNMI-Meldungen örtlicher Phänomene.

Wir beschaffen diese Daten vollständig und prüfen, ob die Anwendung der Police durch den Versicherer standhält.

### Hagelschaden

Hagel erzeugt ein eigenes Schadenbild. Bei großen Hagelkörnern — ab etwa 2 cm und insbesondere über 4 cm — entstehen in kurzer Zeit erhebliche Schadenssummen. Versicherer wenden für bestimmte Risiken (vor allem Kulturen, Fahrzeuge und Solarmodule) eigene Bedingungen an, mitunter mit einem Mindestdurchmesser der Hagelkörner. Bei Betriebsunterbrechungen in der Landwirtschaft haben Gerichte mehrfach entschieden, dass eine solche Anforderung nicht unbeschränkt geltend gemacht werden darf — der tatsächliche Schaden und der Policenkontext zählen.

Bei Hagel auf einem Dach achten wir auf den Unterschied zwischen *sichtbarem* und *funktionalem* Schaden. Leichte Dellen in Zink lassen sich nicht immer reparieren; sie können die Lebensdauer des Materials halbiert haben. Das gehört in die Berechnung.

### Versicherungsbedingungen auf dem Prüfstand

Wir prüfen Ihre Police auf:

- **Windstärken-Schwelle und Beweislast**: zu Recht herangezogen oder nicht?
- **Ausschluss wegen 'unterlassener Instandhaltung'**: ein häufiger Einwand bei älteren Dächern. Vom Versicherer schwer zu belegen.
- **Zeitwert versus Neuwert**: Bei Dacheindeckungen ab einem bestimmten Alter wollen Versicherer häufig mit Zeitwert rechnen. Die Versicherungsbedingungen entscheiden, ob das zulässig ist.
- **Sublimits für Nebengebäude, Gartenhäuser und Anbauten**: häufig in der Police versteckt, häufig relevant.

### Begleitung bis zur Auszahlung

Bis die Reparatur abgeschlossen ist und der letzte Betrag ausgezahlt wurde. Einschließlich der Beurteilung von Angeboten, der Beratung zu Reparatur versus Ersatz und — falls erforderlich — Einspruch gegen unangemessene Abzüge.

## Häufige Streitpunkte

- **"Der Sturm hat die Schwelle nicht erreicht"**: Die KNMI-Messung muss zu Ort und Zeitpunkt passen. Eine örtliche Böe oder ein Wirbelwind ist unabhängig vom Mittelwert.
- **"Die Ziegel waren bereits locker"**: eine Behauptung, die der Versicherer belegen muss, nicht Sie widerlegen müssen.
- **Ästhetische versus funktionale Übereinstimmung**: Ein neuer Ziegel auf einem alten Dach sieht anders aus. Die Frage ist, ob das innerhalb Ihrer Police rechtlich akzeptabel ist.
- **Solarmodule nach Hagel**: oft noch funktionsfähig, Ausfall innerhalb von 1-2 Jahren. Dieses Schadenbild ist in der Branche bekannt und kann belegt werden.
- **Betriebsunterbrechung in der Landwirtschaft**: Ernteausfall, umgewehte Gewächshäuser, Schäden an Vorräten — häufig umfassender gedeckt als ein erster Blick in die Police vermuten lässt.
