Direct naar inhoud
Krantz & Polak Resolve
de

Schaden durch Diebstahl und Einbruch

Diebstahl und Einbruch: Der Nachweis dessen, was Sie hatten, ist ebenso wichtig wie der Nachweis, dass es weg ist.

Nach einem Einbruch beginnen die Fragen erst: Was haben Sie verloren, können Sie das Eigentum nachweisen, erfüllt Ihr Anwesen die Policenanforderungen an Schlösser und Sicherung? Wir helfen Ihnen, diese Fragen sachlich zu beantworten — und die Entschädigung zu erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Gut zu wissen

Was Krantz & Polak bei Diebstahl und Einbruch tut

Ein Einbruch hinterlässt ein Gefühl der Verletzung, das sich schlecht versichern lässt. Die materielle Seite ist hingegen eine Versicherungsfrage — und diese Seite gehen wir mit Ihnen sorgfältig und ohne Lärm durch.

In diesem Dossier geht es um drei Dinge: nachweisen, was Sie hatten, nachweisen, was weg ist, und nachweisen, dass Ihre Situation unter die Police fällt. Auf allen drei Ebenen sehen wir Versicherer Einwände erheben, die tatsächlich oder rechtlich nicht immer standhalten.

Schadenaufnahme und Liste des Diebesgutes

Grundlage ist eine detaillierte Bestandsaufnahme: Was wurde gestohlen, was wurde beschädigt zurückgelassen, was wurde durch den Einbruch selbst zerstört (Türrahmen, Fenster, Tresor). Wir stellen diese Liste mit Ihnen zusammen — nicht nur “ein Laptop”, sondern “MacBook Pro 14 Zoll M2, gekauft im März 2023, Seriennummer X, ursprünglicher Kaufpreis 2.499 Euro”.

Bei Schmuck und Kunst arbeiten wir mit Wertgutachten — Ihrem bestehenden Gutachten Ihres Juweliers oder, falls erforderlich, einer rückwirkenden Bewertung anhand von Fotos. Bei Elektronik recherchieren wir Seriennummern über Herstellergarantien, Steuererklärungen (für gewerbliche Güter) und Cloud-Backups.

Eigentum nachweisen

Versicherer verlangen fast immer einen Eigentumsnachweis. Das ist in vielen Haushalten schwierig — wer besitzt noch alle Belege für eine zehn Jahre alte Uhr? Folgendes kann Ihrer Beweissituation helfen:

  • Kaufbelege, Garantiebescheinigungen und Rechnungen.
  • Fotos, auf denen die Gegenstände zu sehen sind (Innenraumfotos, soziale Medien, Geburtstagsfotos, Urlaubsfotos).
  • Versicherungspolicen-Anlagen und frühere Wertgutachten.
  • Kontoauszüge mit Käufen.
  • Bei Erbstücken: Testament, Erbschein oder Fotos früherer Generationen.

Wir begleiten Sie durch diese Rekonstruktion. In den meisten Fällen ist mehr nachweisbar, als Sie auf den ersten Blick annehmen.

Versicherungsbedingungen und Sicherheitsanforderungen

Viele Hausratversicherungen stellen Anforderungen an die Sicherung Ihrer Wohnung oder Ihrer Betriebsräume: eine bestimmte Schlossklasse, Beschläge, Alarmzertifizierung bei höheren Risiken oder einen Nachtverschluss für Betriebsräume. Der Versicherer kann diese Anforderungen heranziehen, um Ihren Anspruch abzulehnen oder zu kürzen.

Wir beurteilen, ob die geltend gemachten Anforderungen tatsächlich in der Police stehen, ob sie rechtlich haltbar sind (eine Reihe von Standardbedingungen wurde von Gerichten als unangemessen benachteiligend abgelehnt) und — vor allem — ob ein Kausalzusammenhang zwischen der Abweichung und dem Einbruch besteht. Ein fehlender SKG-Zylinder ist eine andere Sache, wenn der Einbrecher durch ein eingeschlagenes Fenster eingedrungen ist.

Sublimits und Bewertungsstreitigkeiten

Hausratversicherungen kennen häufig Sublimits für bestimmte Kategorien — Schmuck bis zu einem bestimmten Betrag, audiovisuelle Geräte, Bargeld. Was über dieses Limit hinausgeht, wird nicht erstattet, es sei denn, Sie haben eine Zusatzdeckung. Wir prüfen, welche Limits gelten, ob Sie diese Limits durch Zusatzdeckung “aktiviert” haben und ob der Versicherer die richtigen Limits anwendet.

Bei Bewertungsstreitigkeiten — insbesondere bei Schmuck, Antiquitäten, Kunst und hochwertiger Elektronik — ziehen wir bei Bedarf externe Sachverständige hinzu. Deren Honorare gehören zu Ihrem ersatzfähigen Schaden.

Begleitung bis zur Auszahlung

Bis der letzte Betrag auf Ihrem Konto eingegangen ist. Wir führen die Kommunikation mit dem Versicherer, beurteilen Zwischenangebote und — falls es zu keiner Einigung kommt — beraten zu Kifid oder gerichtlichen Schritten.

Häufige Streitpunkte

  • “Keine Anzeige = keine Auszahlung”: Eine Strafanzeige ist fast immer Pflicht; sorgen Sie dafür, dass sie vorliegt, bevor Sie weiterverhandeln.
  • “Keine Kaufbelege = keine Entschädigung”: Das ist eine Annahme, keine Regel. Nachweisbarer Besitz lässt sich auf vielfältige Weise belegen.
  • Zeitwert für ältere Gegenstände: oft berechtigt, manchmal nicht — Ihre Police entscheidet.
  • Sublimit für Schmuck oder Bargeld: Prüfen Sie, ob Sie über oder unter dem Limit liegen und ob eine Zusatzdeckung einbezogen wurde.
  • Sicherheitsanforderung geltend gemacht: Nicht jeder Verstoß führt zur Ablehnung. Kausalität zählt.
  • “Verdächtige Umstände”: Ohne fundierten Beweis ist dies kein Ablehnungsgrund. Ein Verdacht ist kein Beweis.

Was Sie selbst tun können

  1. 1 Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei und fragen Sie nach dem Aktenzeichen.
  2. 2 Fotografieren Sie die Einbruchspuren, bevor Sie aufräumen oder reparieren lassen.
  3. 3 Erstellen Sie eine detaillierte Liste des Gestohlenen — mit Marke, Typ, Alter und Wert.
  4. 4 Sammeln Sie Kaufbelege, Wertgutachten und etwaige Garantiebescheinigungen.
  5. 5 Beauftragen Sie Ihren eigenen Gegengutachter, bevor Sie die Schadenaufnahme mit dem Versicherer abschließen.

Häufig gestellte Fragen

Was, wenn ich keine Kaufbelege mehr habe?

Für ältere Besitztümer hat kaum jemand noch Belege. Das ist nicht automatisch das Ende Ihres Anspruchs. Fotos Ihrer Einrichtung (Urlaubsfotos, Weihnachtsfotos, soziale Medien) können belegen, dass ein Gegenstand vorhanden war. Für Schmuck oder Kunst sind Wertgutachten hilfreich. Für Elektronik kann eine Seriennummer aus einem Backup oder einer Hersteller-E-Mail ausreichen. Wir helfen, das Nachweisbare zu rekonstruieren.

Erhalte ich Zeitwert oder Neuwert?

Das hängt von Ihrer Police und vom Gegenstandstyp ab. Hausratversicherungen arbeiten meist mit dem Neuwert für Gegenstände unterhalb eines bestimmten Alters und mit dem Zeitwert darüber hinaus. Für Schmuck, Kunst und Antiquitäten gilt häufig eine eigene Regelung — und bei Sublimits für einzelne Gegenstände werden Streitfälle schnell erheblich. Wir prüfen, ob die angewandte Bewertung mit Ihrer Police übereinstimmt.

Mein Versicherer sagt, die Schlösser hätten den Anforderungen nicht entsprochen. Was nun?

Versicherer berufen sich regelmäßig auf bestimmte Schließ- oder Sicherheitsanforderungen (etwa SKG-Zylinder, Zertifizierung oder eine Alarmanlage). Die Frage ist dann: Stand diese Anforderung klar in der Police, war sie angemessen, und besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Abweichung und dem Einbruch? Ein Verstoß gegen eine Sicherheitsanforderung schließt nicht automatisch jede Auszahlung aus — ein Gericht wird den Kausalzusammenhang prüfen.

Wie viel Zeit habe ich, den Schaden zu melden?

Viele Policen verlangen die Meldung 'so bald wie möglich' nach der Entdeckung — häufig innerhalb von 24 oder 48 Stunden bei Diebstahl. Eine verspätete Meldung gehört zu den Standardgründen für eine Ablehnung. Rufen Sie uns unmittelbar nach Ihrer Anzeige an; wir begleiten Sie durch die Schadensmeldung.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen WhatsApp Melden