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Krantz & Polak Resolve
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Schaden durch Wasser

Wasserschaden: Nicht jede Leckage wird automatisch erstattet.

Wasserschäden sind trügerisch. Was wie ein einzelner nasser Boden aussieht, ist häufig ein verrotteter Balken darunter. Wir sorgen dafür, dass der Schaden vollständig erfasst wird — einschließlich dessen, was Sie jetzt noch nicht sehen — und dass die Police richtig angewandt wird.

Gut zu wissen

Was Krantz & Polak bei einem Wasserschaden tut

Wasserschäden sind trügerisch. Was sichtbar ist, ist meistens nicht der vollständige Schaden. Feuchtigkeit dringt in Dämmung, Gipsplatten, Balkenlagen und Sockelleisten ein. Erst nach der Trocknung wird klar, was repariert werden muss — oder schlimmer: was ersetzt werden muss.

Wir stellen sicher, dass das Schadenbild vollständig ist, bevor ein Entschädigungsbetrag auf den Tisch kommt. Und wir lesen die Police gründlicher, als der Versicherer erwartet.

Schadenaufnahme (sichtbar und verborgen)

Wir erfassen nicht nur die nassen Oberflächen, sondern auch, was darunter liegt. Mit Feuchtigkeitsmessungen, thermografischen Aufnahmen oder Proben aus Dämmmaterial können wir feststellen, wo das Wasser noch steht. So vermeiden Sie spätere Überraschungen — wenn die Auszahlung bereits erfolgt ist und erst dann deutlich wird, dass der Schaden weiterreicht.

Ursache und Deckung

Die Ursache des Wasserschadens entscheidet, ob die Police reagiert. Leckage aus einer Installation, eine verstopfte Dachrinne, durchschlagende Feuchtigkeit, Niederschlag, Grundwasser — jeder Typ hat seinen eigenen Policenkontext. Wir bestimmen die Ursache technisch korrekt und prüfen sie an Ihren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsbedingungen auf dem Prüfstand

Viele Versicherer berufen sich auf Ausschlüsse, die nicht ohne Weiteres rechtlich haltbar sind — etwa weit gefasste “Allmählichkeits”-Klauseln. Wir wissen, wo die Grenzen liegen und wo sie in früheren Fällen ausgereizt wurden.

Betriebsunterbrechung und Stillstand

Für KMU-Kunden: Ein Wasserschaden in Betriebsräumen bedeutet häufig Stillstand. Wir beurteilen nicht nur den Sachschaden, sondern auch Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall und die Wiederherstellung von Kunden- und Lieferantenverträgen.

Häufige Streitpunkte

  • “Allmählich eingetreten”: ein gängiger Einwand der Versicherer. Diese Klausel hält einer richterlichen Prüfung häufig nicht stand.
  • Eigenverschulden / Wartung: das Argument, Sie “hätten wissen müssen”, dass eine Leitung leckt. Dafür muss der Versicherer Beweise vorlegen — Vermutungen reichen nicht.
  • Ersetzen versus Reparieren: Bei Wasserschäden an Parkett oder Laminat ist eine Teilreparatur fast immer minderwertiger als ein Austausch. Wir begründen, warum.
  • Bewohnbarkeit: Eine vorübergehende Unterkunft kann mitversichert sein. Sie wird häufig nicht automatisch ausgezahlt.
  • Versichertes Interesse bei Mietern: Mieter sind oft umfangreicher versichert, als sie meinen (oder selbst arrangiert haben). Wir klären, welche Deckung zutrifft.

Was Sie selbst tun können

  1. 1 Stoppen Sie die Wasserquelle, wenn dies sicher möglich ist (Haupthahn, Dachrinne, undichter Schlauch).
  2. 2 Machen Sie sofort Fotos und Videos vom Schaden und vom Wasserstand.
  3. 3 Holen Sie wertvolle Gegenstände aus dem Wasser; werfen Sie nichts weg, bevor der Schaden aufgenommen wurde.
  4. 4 Beauftragen Sie Ihren eigenen Gegengutachter, bevor der Versicherer seinen Sachverständigen schickt.
  5. 5 Bewahren Sie alle Belege für Notreparaturen, Trocknungsgeräte und Aufräumarbeiten auf.

Häufig gestellte Fragen

Mein Versicherer spricht von 'allmählichem Schaden'. Was nun?

Versicherer berufen sich häufig auf 'allmählich eingetretenen Schaden', um nicht auszuzahlen. Ob das berechtigt ist, hängt von der Ursache, dem Policentyp und der rechtlichen Bewertung dieses Ausschlusses ab. Wir prüfen, ob der Einwand standhält.

Sind Grundwasser oder Regenwasser versichert?

Das ist je nach Police sehr unterschiedlich. Manche Policen schließen 'von außen eindringendes Wasser' aus, andere decken gerade Niederschlagsschäden ab. Wir lesen Ihre Police sorgfältig, bevor wir gegenüber dem Versicherer Stellung beziehen.

Was, wenn ich zunächst selbst trockne?

Tun Sie dies nur, soweit erforderlich, um größere Schäden zu vermeiden, und dokumentieren Sie alles mit Fotos und Belegen. Andernfalls könnte der Versicherer später behaupten, der Umfang lasse sich nicht mehr feststellen.

Wie schnell können Sie vor Ort sein?

Bei Wasserschäden zählt jeder Tag — Schimmel beginnt sich innerhalb von 48 Stunden zu bilden. Wir kommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie +31 30 662 2424 an oder melden Sie Ihren Schaden online.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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