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Kosten

Was kostet ein Gegengutachter? In nahezu allen Fällen: nichts.

Ein Gegengutachter ist Ihr eigener Schadengutachter, der für Sie als Versicherungsnehmer arbeitet. Die angemessenen Kosten werden von Ihrem Versicherer erstattet — dies ist in Artikel 7:959 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Sie zahlen praktisch nichts aus eigener Tasche.

Die kurze Antwort

Ihr Versicherer trägt die angemessenen Kosten Ihres Gegengutachters. Das gilt in nahezu allen Fällen — geregelt in Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Versicherer können hiervon nicht durch Versicherungsbedingungen abweichen.

“Der Versicherer muss die vom Versicherungsnehmer aufgewendeten angemessenen Kosten einer Gegenbegutachtung erstatten.”
Kifid (niederländisches Institut für Versicherungsbeschwerden)
“Versicherer dürfen die Erstattung eines Gegengutachters nicht ohne Weiteres verweigern.”
Consumentenbond (niederländischer Verbraucherverband)

Die rechtliche Grundlage

Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs

Der Kern des niederländischen Versicherungsrechts zur Gegenbegutachtung: Die Kosten der Schadenfeststellung — soweit angemessen — gehen zu Lasten des Versicherers. Dies gilt auch dann, wenn die endgültige Schadenzahlung niedriger ausfällt als ursprünglich gefordert; entscheidend ist, dass Sie die Kosten in angemessener Weise zur Feststellung des tatsächlichen Schadens aufgewendet haben.

Artikel 7:963 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (zwingende Wirkung)

Für natürliche Personen (Verbraucher) ist Artikel 7:959 zwingendes Recht. Ein Versicherer kann dieses Recht nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen. Versicherungsklauseln, die das Recht einschränken — etwa durch einen Erstattungshöchstbetrag oder die Forderung, dass der Gegengutachter NIVRE-registriert sein muss — halten einer Prüfung durch Kifid oder die Gerichte oft nicht stand.

Rechtsprechung

Im Urteil des Berufungsgerichts Den Haag vom 29. Juli 2020 wurde Achmea verpflichtet, ihre Anforderungen an Gegengutachter aufzugeben — ein Verfahren, in dem Krantz & Polak Prozesspartei war. Der niederländische Oberste Gerichtshof bestätigte diese Linie am 28. Januar 2022 (ECLI:NL:HR:2022:81). Seither ist die Stellung der Verbraucher weiter gestärkt.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Gegengutachter?

In nahezu allen Fällen nichts aus eigener Tasche. Ihr Versicherer trägt die angemessenen Kosten des Gegengutachters gemäß Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dies ist zwingendes Recht — Versicherer können hiervon nicht durch Versicherungsbedingungen abweichen.

Was sind „angemessene Kosten"?

Kosten, die im Verhältnis zur Komplexität und zum Umfang des Schadens stehen. Kifid hat entschieden, dass Versicherer keinen Höchstbetrag im Voraus festsetzen dürfen (auch nicht in Höhe der Kosten ihres eigenen Gutachters), keine NIVRE-Mitgliedschaft verlangen dürfen und Bagatellschäden nicht von der Erstattung ausschließen dürfen.

Muss ich einen Vorschuss zahlen?

Nein. Krantz & Polak verlangt keine Anzahlung. Wir reichen unsere Rechnung nach Abschluss der Akte direkt bei Ihrem Versicherer ein.

In welchen Fällen werden die Kosten nicht erstattet?

Nur wenn der Versicherer die Deckung selbst bestreitet (nicht die Höhe der Zahlung). Beispielsweise: Sie melden einen Brandschaden, der Versicherer wendet aber ein, die Ursache liege außerhalb der Police. Dann muss zunächst die Deckungsfrage geklärt werden — häufig über Kifid oder die Gerichte — bevor die Gegengutachterkosten erstattet werden.

Darf der Versicherer die Erstattung eines Gegengutachters verweigern?

Nein. Die Consumentenbond formuliert es so: „Versicherer dürfen die Erstattung eines Gegengutachters nicht ohne Weiteres verweigern." Verweigert der Versicherer dies dennoch, können Sie die Kosten über Kifid oder die Zivilgerichte zurückfordern. Wir begleiten Sie dabei.

Wie weiß ich im Voraus, mit welchen Kosten zu rechnen ist?

Wir stimmen mit Ihnen im Voraus ab, welche Arbeiten wir leisten und mit welchen Kosten wir rechnen. Im Zweifel können wir Ihrem Versicherer vorab einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen (ein Hinweis von Kifid selbst).

Gilt das auch für KMU?

Artikel 7:959 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt auch für KMU, aber die zwingende Wirkung (Artikel 7:963) gilt formell für natürliche Personen. In der Praxis erstatten Versicherer die Gegengutachterkosten bei KMU-Fällen nach denselben Regeln aus den Versicherungsbedingungen. Wir prüfen dies einzelfallbezogen.

Kann ich nach der Schadenregulierung noch einen Gegengutachter beauftragen?

Ja. Laut Consumentenbond können Sie Ihren eigenen Gutachter bis zu 3 Jahre nach der Schadenregulierung noch beauftragen. Früher ist immer besser — Beweise verschwinden, Spuren verblassen — aber auch nachträglich ist es nicht aussichtslos.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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