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Krantz & Polak Resolve
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Hilfe bei Vorsatzverdacht

Mir wird Brandstiftung vorgeworfen.

Das ist ein Albtraum. Sie haben nicht nur Ihre Habe verloren; Sie geraten zudem in die Lage eines Verdächtigen. Der Versicherer lehnt ab, die Polizei stellt Fragen, und Sie haben das Gefühl, dass alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet wird. Wir stehen Ihnen zur Seite — technisch, juristisch und mit der Gelassenheit von Menschen, die das schon häufiger erlebt haben.

Gut zu wissen

Was jetzt geschieht — und warum Gelassenheit am wichtigsten ist

Ein Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung verändert alles. Sie sind nicht nur Opfer eines Brandes — Ihnen wird zugleich ein Verdacht aufgebürdet, der Ihre Leistung, Ihre Police und in schweren Fällen Ihre Freiheit betrifft. Für die meisten Menschen ist es eine Situation, in der Emotion und juristische Wirklichkeit hart aufeinanderprallen.

Unsere Arbeit beginnt mit Gelassenheit. Mit Ihnen ins Gespräch kommen, die Akte auf den Tisch legen, festhalten, was tatsächlich feststeht, und bestimmen, welche Schritte nun Vorrang haben. Das ist keine Förmlichkeit — aus Erfahrung wissen wir, dass unbedachte Handlungen in den ersten Tagen unnötig viel zerstören können.

Zwei Verfahrenswege, die parallel laufen

Der zivilrechtliche Weg (der Versicherer)

Hier geht es um Ihre Police. Der Versicherer muss — um die Leistung zu verweigern oder Betrug geltend zu machen — nachweisen, dass Vorsatz vorliegt. Die zivilrechtliche Beweislast ist geringer als im Strafrecht, aber durchaus real: Ein bloßer Verdacht genügt nicht, Verdachtsmomente müssen durch technische Untersuchungen und Beweise belegt werden. Auf diesem Weg arbeiten wir als Gegengutachter: Wir bewerten das Versicherergutachten, führen eine eigene technische Untersuchung durch und führen den inhaltlichen Dialog mit dem Versicherer.

Der strafrechtliche Weg (Polizei und Staatsanwaltschaft)

Hat die Polizei Sie als Beschuldigten vernommen, oder läuft ein Ermittlungsverfahren? Dann ist ein Strafverteidiger erforderlich — diese Rolle übernehmen wir nicht. Wir arbeiten jedoch häufig parallel zu diesem Verteidiger, da die technische Brandursachenermittlung beide Wege berührt. Eine starke unabhängige Untersuchung ist sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Verfahren von Nutzen.

Wie wir ungerechtfertigte Verdachtsmomente widerlegen

Methodische Zerlegung des Versicherergutachtens

Viele Vorwürfe stützen sich auf ein Gutachten, in dem die Schlussfolgerung “vermutlich Brandstiftung” auf Grundlage von Indikatoren gezogen wird, die einer näheren Prüfung nicht standhalten. Klassische Beispiele: mehrere Brandherde, die in Wirklichkeit einen einzigen Verlauf darstellen, Flecken auf dem Boden, die als Brandbeschleuniger gedeutet werden, aber ebenso gut durch schmelzenden Kunststoff entstanden sein können, oder Brandmuster an Türrahmen, die nach heutigem NFPA-Verständnis kein Hinweis auf vorsätzliches Handeln sind.

Wir prüfen jeden dieser Indikatoren anhand der aktuellen wissenschaftlichen Literatur und anhand von NFPA 921. Hält ein Indikator nicht stand, bricht die Begründung des Gutachtens Stück für Stück auseinander.

Eigene technische Untersuchung vor Ort

Soweit dies noch möglich ist, führen wir eine eigene Untersuchung am Brandort durch. Wir kartieren den Brandverlauf, prüfen elektrische Anlagen, suchen mögliche technische Ursachen (alte Anlagen, defekte Geräte, Überhitzung) und dokumentieren alles methodisch.

Aufmerksamkeit für alternative Ursachen

NFPA 921 schreibt vor, dass eine Schlussfolgerung erst möglich ist, wenn alle vernünftigen Alternativen begründet ausgeschlossen sind. Viele Versichererberichte tun dies nicht — sie kommen unmittelbar zu “Vorsatz”, ohne etwa eine eingehende Analyse der Elektrik oder einer Selbstentzündung. Wir liefern diese Analyse nachträglich.

Gesprächsführung mit dem Versicherer

Sollten Sie weiterhin mit dem Ermittler oder dem Versicherer sprechen müssen, bereiten wir Sie darauf vor und führen solche Gespräche, wo dies sinnvoll ist, in Ihrem Namen. So vermeiden Sie, dass eine unbedachte Äußerung in einer Anhörung später gegen Sie verwendet wird.

Wann Sie uns beauftragen sollten

Sobald Sie den Verdacht ausgesprochen hören — sei es durch den Ermittler, den Schadenbearbeiter oder die Polizei. Warten Sie nicht ab, bis Sie ein Ablehnungsschreiben erhalten. Je früher wir in der Akte sind, desto stärker ist Ihre Position und desto mehr Material können wir technisch fundieren.

Rufen Sie +31 30 662 2424 an. Wir prüfen unverbindlich, ob eine Gegenuntersuchung angezeigt ist und welche Schritte Sie zuerst gehen sollten.

Was Sie selbst tun können

  1. 1 Unterschreiben Sie keine Erklärungen, keine Schadenformulare, keine 'Standardverfahren', solange Sie unter Verdacht stehen.
  2. 2 Geben Sie dem Ermittler des Versicherers keine ergänzenden Auskünfte, bevor Sie juristischen und technischen Rat eingeholt haben.
  3. 3 Fordern Sie jeden Untersuchungsbericht schriftlich an, einschließlich des zugrunde liegenden Materials (Fotos, Proben, Zeugenaussagen).
  4. 4 Bewahren Sie sämtliche Korrespondenz — Briefe, E-Mails, SMS — von Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherer und Ermittlungsbüro auf.
  5. 5 Beauftragen Sie so rasch wie möglich einen unabhängigen Brandursachenermittler, um Spuren zu sichern oder das Versicherergutachten zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Der Versicherer spricht von 'Vorsatzverdacht'. Ist das ohne Weiteres zulässig?

Einen Verdacht zu äußern ist nicht dasselbe wie ihn zu beweisen. Ein Versicherer darf aufgrund eines Verdachts ermitteln, doch für die Ablehnung Ihres Anspruchs oder die Berufung auf einen Betrugsausschluss braucht er eine tragfähige Begründung. Ein Gericht wird kritisch prüfen, ob diese Begründung Bestand hat — und das tun wir ebenso, schon vor jedem etwaigen Verfahren.

Was ist, wenn auch die Polizei bei mir war?

Polizei und Versicherer sind zwei unterschiedliche Welten mit unterschiedlichen Regeln. Die Polizei ermittelt auf Grundlage des Strafrechts; der Versicherer auf Grundlage der Police und der zivilrechtlichen Beweislast. Ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung im Strafrecht bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer leistet — wohl aber ist es ein starkes Argument. Umgekehrt gilt: Ein Versicherer, der Ihnen Betrug vorwirft, muss dies hieb- und stichfest belegen. Wir stimmen uns mit Ihrem Strafverteidiger ab, sofern ein solcher beteiligt ist.

Wie widerlegen Sie einen ungerechtfertigten Verdacht?

Indem wir das Versicherergutachten methodisch zerlegen (nach NFPA 921) und selbst eine technische Untersuchung am Brandort durchführen. Viele Vorwürfe stützen sich auf vermeintliche 'Merkmale' einer Brandstiftung — mehrere Brandherde, Brandbeschleuniger, ein 'verdächtiger' Verlauf —, die bei näherer Prüfung nicht standhalten. Wir zeigen auf, was die tatsächliche Physik aussagt und welche alternativen Ursachen zu Unrecht außer Acht gelassen wurden.

Wie schnell können Sie reagieren?

Bei einem Vorsatzverdacht ist Schnelligkeit entscheidend. Rufen Sie +31 30 662 2424 an. Wir nehmen sofort Kontakt auf und kommen, falls erforderlich, noch am selben oder am folgenden Tag vor Ort, um Spuren zu sichern, bevor der Brandort beräumt wird.

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