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Krantz & Polak Resolve
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Unser Ansatz

Was macht ein Gegengutachter eigentlich?

Ein Gegengutachter ist Ihr eigener Schadenregulierer. Er oder sie steht neben dem Gutachter des Versicherers, mit derselben Fachkompetenz, aber mit einem klaren Unterschied: Der Gegengutachter arbeitet ausschließlich für Sie.

Gut zu wissen

Nach einem Schaden melden Sie diesen Ihrem Versicherer. Dieser entsendet nahezu unverzüglich einen eigenen Schadenregulierer. Das ist nachvollziehbar — dieser Gutachter muss beurteilen, was geschehen ist, wie hoch die Kosten sind und ob die Police dies deckt. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Sie haben das Recht, ebenfalls einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dieser Gutachter wird von Ihrem Versicherer bezahlt, obwohl er oder sie ausschließlich für Sie tätig ist.

Das mag seltsam klingen, ist jedoch gesetzlich verankert und in nahezu allen Versicherungsbedingungen festgelegt. Der Grundgedanke: Ein Versicherer darf den Schaden nicht einseitig festlegen. Der Versicherungsnehmer muss eine gleichwertige Gegenstimme mit derselben technischen Fachkompetenz haben.

Genau das tut ein Gegengutachter. Und genau das tun wir — seit mehr als einem Vierteljahrhundert, sowohl für Privatkunden als auch für den Mittelstand.

Schadenregulierer des Versicherers gegenüber Gegengutachter

Gutachter des Versicherers
Krantz & Polak (Ihr eigener Gutachter)
Arbeitet für
Den Versicherer — wird von diesem beauftragt und bezahlt.
Sie als Versicherungsnehmer — wir arbeiten ausschließlich für den Geschädigten.
Interesse
Eine saubere, zügige Regulierung innerhalb des Rahmens der Police.
Eine faire Entschädigung für den tatsächlichen Schaden — nicht weniger.
Kosten
Keine — werden vom Versicherer übernommen.
Keine — unsere Kosten werden ebenfalls von Ihrem Versicherer erstattet, zusätzlich zu Ihrer Schadenssumme.
Loyalität
Gegenüber dem Auftraggeber (dem Versicherer).
Gegenüber Ihnen. Wir kämpfen für Ihre Interessen als Versicherungsnehmer.
Prüfung der Police
Wendet die Police so an, wie vom Versicherer beabsichtigt.
Prüft die Police kritisch und am Maßstab des Gesetzes — Ausschlüsse halten nicht immer stand.

Wie es bei uns abläuft

Vier Schritte, von der ersten Meldung bis zur Auszahlung. Kein Fachjargon, keine Überraschungen.

  1. 01

    1. Sofortiger Kontakt

    Sie rufen an oder melden Ihren Schaden online. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und entscheiden gemeinsam, ob und wie schnell wir vor Ort kommen.

  2. 02

    2. Schadenaufnahme

    Unser Gutachter kommt vor Ort, erfasst den Schaden vollständig, spricht mit Ihnen und — sofern bereits anwesend — mit dem Gutachter Ihres Versicherers.

  3. 03

    3. Verhandlung

    Wir führen die Gespräche mit dem Versicherer. Auf Grundlage von Argumenten, Versicherungsbedingungen und Belegen — nicht hinter verschlossenen Türen.

  4. 04

    4. Auszahlung

    Wir begleiten Sie, bis der Betrag auf Ihrem Konto eingeht. Einschließlich Widerspruch gegen unangemessene Abzüge oder unvollständige Positionen.

Warum unabhängig wirklich unabhängig bedeutet

„Unabhängig" ist zu einem abgenutzten Wort geworden. Viele Büros bezeichnen sich als unabhängig, arbeiten jedoch strukturell auch für Versicherer oder gehören einem Vermittler, der von Versicherern finanziert wird.

Krantz & Polak arbeitet ausschließlich für Versicherungsnehmer. Keine Aufträge von Versicherern, keine Beteiligungsverhältnisse mit Vermittlern, kein Sponsoring und keine kommerziellen Kooperationen. Dies ist überprüfbar und nachvollziehbar — wir veröffentlichen unsere Position offen.

Der niederländische Versicherungsombudsmann wählte uns 2020 aus diesem Grund als bevorzugten Anbieter für unabhängige Schadenbewertungen: Fälle, in denen der Ombudsmann selbst eine neutrale, fachlich fundierte Bewertung benötigte.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Gegengutachter beauftragen?

So früh wie möglich, vorzugsweise bevor der Gutachter Ihres Versicherers eintrifft. Dadurch verhindern Sie, dass der Schaden einseitig festgehalten wird. Aber auch in einem späteren Stadium — wenn Sie an einem Gutachten oder einem Angebot zweifeln — können wir noch einen erheblichen Unterschied bewirken.

Darf ich einen Gegengutachter beauftragen? Was sagt meine Police?

Ja. Nahezu jede Schadenversicherung sieht das Recht auf einen eigenen Gutachter vor. Einige Versicherer versuchen, dieses Recht durch Anforderungen an Ausbildung oder Registrierung einzuschränken — diese Anforderungen sind rechtlich nicht immer haltbar. 2020 entschied das Berufungsgericht Den Haag beispielsweise, dass Achmea solche Anforderungen aufgeben musste.

Was kostet mich das?

Nichts aus eigener Tasche. Unsere angemessenen Gutachterkosten werden von Ihrem Versicherer erstattet. Das ist gesetzlich geregelt und ist fester Bestandteil nahezu aller Versicherungspolicen.

Was, wenn der Versicherer sich weigert, für meinen Gegengutachter zu zahlen?

Das kommt gelegentlich vor — meist zu Unrecht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Gutachterkosten, gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg. Das Gesetz und die Rechtsprechung sind auf Ihrer Seite.

Ist ein Gegengutachter dasselbe wie ein Schadencoach?

Manchmal ja, manchmal nein. Ein Schadencoach ist umfassender: Begleitung während des gesamten Verfahrens, Beratung, Kommunikation. Der Gegengutachter ist speziell der Fachmann, der den Schaden feststellt und über die Auszahlung verhandelt. Bei Krantz & Polak vereinen wir beide Rollen, wo dies sinnvoll ist.

Arbeiten Sie auch für den Mittelstand?

Ja. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit liegt im Bereich von Unternehmensschäden: Sachschäden, Betriebsunterbrechungsschäden infolge von Stillstand, Ertragsausfall und Wiederherstellung von Kundenbeziehungen. Für mittelständische Kunden besteht kein Kostenrisiko und die Auswirkungen einer fundierten Schadenfeststellung sind häufig erheblich.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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