Ein Friseursalon mit zwei Standorten in der Region Utrecht wurde an einem frühen Morgen von einem Brand getroffen, der in der Teeküche neben dem Behandlungsbereich entstand. Die Feuerwehr konnte verhindern, dass das Feuer auf die darüberliegende Wohnung übergriff, doch der Behandlungsbereich selbst und ein großer Teil der Ladeneinrichtung wurden durch Rauch, Ruß und Löschwasser stark beschädigt. Die Waschunits, Friseurstühle, Trockenhauben, der Bestand an Haarpflegeprodukten und das Kassensystem waren unbrauchbar geworden.
Die Unternehmerin verfügte über eine gängige Gewerbeversicherung mit Deckung für Inventar, Waren und Betriebsschaden. Der Salon war seit über fünfzehn Jahren am selben Standort tätig. Ein Teil des Inventars war zum Start angeschafft worden, ein anderer Teil im Lauf der Jahre ersetzt.
Der vom Versicherer beauftragte Gutachter erschien innerhalb einer Woche vor Ort und erstellte einen Schadensbericht. In diesem Bericht wurde der Schaden am Inventar auf rund 42.000 Euro geschätzt. Zentral in der Berechnung war eine erhebliche Abschreibung anhand des Alters: Für die älteren Friseurstühle und Trockenhauben wurde ein Zeitwert von etwa 15 Prozent des Neuwerts angesetzt, obwohl diese in gutem Zustand waren und einwandfrei funktionierten.
Die Unternehmerin fand sich in dieser Bewertung nicht wieder. Sie hatte die Einrichtung in den vergangenen Jahren gründlich überholen lassen, mit neuen Polstern auf den Stühlen und erneuerten technischen Komponenten in den Waschunits. Auf Nachfrage wurde auf die Versicherungsbedingungen verwiesen, in denen zwischen Neuwert- und Zeitwertentschädigung unterschieden wird, sobald Gegenstände älter als zehn Jahre sind.
Krantz & Polak Resolve wurde als Gegengutachter beauftragt. Beim Erstbesuch erfassten wir den Schaden im Detail, einschließlich Fotos der überholten Komponenten und Belegen für Überholungsarbeiten aus den vergangenen fünf Jahren. Anschließend ließen wir eine unabhängige Bewertung durch einen Spezialisten für Saloninventar durchführen.
Auf dieser Grundlage konnten wir belegen, dass der tatsächliche Gebrauchswert eines großen Teils des Inventars deutlich höher lag als die Standardabschreibung unterstellte. Darüber hinaus zeigte eine sorgfältige Lektüre der Police, dass die Zehnjahresklausel nur auf ausdrücklich genannte Kategorien anwendbar war und nicht auf die überholten Stühle, die vertraglich als “erneuert” eingestuft werden konnten.
Nach zwei Verhandlungsrunden mit dem Gutachter des Versicherers und einem ergänzenden technischen Gespräch wurde eine neue Bewertung vereinbart. Parallel haben wir die Berechnung des Betriebsschadens auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen der letzten drei Jahre überarbeitet, anstatt der vom Versicherer verwendeten prognostizierten Zahlen.
Die endgültige Auszahlung belief sich auf rund 89.000 Euro: gut 47.000 Euro mehr als das ursprüngliche Angebot. Ein wesentlicher Teil dieser Steigerung entfiel auf eine fairere Bewertung des Inventars (ca. 32.000 Euro mehr), der Rest auf den korrigierten Posten Betriebsschaden und auf eine Entschädigung für die vorübergehende Anmietung eines Ersatzarbeitsplatzes während des Umbaus.
Der Salon konnte innerhalb von drei Monaten wieder öffnen, mit weitgehend neuer Einrichtung. Für die Unternehmerin bedeutete dies nicht nur einen finanziellen Unterschied, sondern auch die Möglichkeit, ohne einen einschneidenden Kredit neu zu starten.