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Krantz & Polak Resolve
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Rechtsprechung von Krantz & Polak

Parlamentarische Anfragen zu Gegengutachten (2015): wie die politische Debatte begann

Im Jahr 2015 stellte der CDA-Abgeordnete Peter Oskam dem Minister eine Reihe von Anfragen zu den Praktiken der Schadenversicherer rund um Gegengutachten — der Beginn einer politischen und juristischen Bewegung.

Am 27. Oktober 2015 stellte der CDA-Abgeordnete Peter Oskam eine Reihe von Anfragen an den Minister für Sicherheit und Justiz über die Art und Weise, wie Schadenversicherer in den Niederlanden mit der Beauftragung eines eigenen Gegengutachters durch Versicherungsnehmer umgehen. Die Anfragen kamen zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema in den Medien große Aufmerksamkeit erhielt — unter anderem durch Verbrauchersendungen und Publikationen über Versicherungsnehmer, die nach eigenem Bekunden in einer Schadensregulierung untergingen, bei der der Versicherer selbst zugleich Partei und Beurteiler war. Im Rückblick markiert der Anfragenkomplex von Oskam den politischen Ausgangspunkt einer Diskussion, die in den darauffolgenden Jahren bis zu gerichtlichen Entscheidungen und ministeriellen Bestätigungen weitergehen sollte.

Der Anlass

Im Vorfeld dieser Anfragen waren verschiedene Signale zusammengekommen. Verbraucherrechtssendungen hatten Fälle beleuchtet, in denen Versicherungsnehmer über die Regulierung insbesondere von Brand-, Wasser- und Sturmschäden klagten. Hinzu kam Kritik aus der Reihe der Gegengutachter selbst, die berichteten, dass bestimmte Versicherer sie faktisch nicht anerkannten — etwa indem sie nur Gutachter aus einem einzigen Register als Gesprächspartner akzeptierten oder Rechnungen grundsätzlich nicht oder nur teilweise erstatteten.

Die CDA griff diese Signale auf. Für eine Partei, die historisch an einem gut funktionierenden Markt mit ausgewogenen Positionen zwischen Verbraucher und Anbieter festhält, war dies ein natürliches Dossier: nicht ideologisch gegen Versicherer gerichtet, aber kritisch gegenüber Marktverhalten, das die gesetzliche Stellung des Versicherungsnehmers aushöhlt.

Was wurde gefragt

Die Anfragen von Peter Oskam ließen sich grob in drei Kategorien einteilen.

Anfragen zum gesetzlichen Rahmen. Wie verhalten sich Versicherungsbedingungen zu Artikel 7:959 BW? Darf ein Versicherer in der Police bestimmen, dass nur Gutachter aus einem bestimmten Register als Gegengutachter akzeptiert werden? Und welchen Status hat die Pflicht zur Erstattung angemessener Gutachterkosten — ist dies ein festes Recht oder eine auslegungsbedürftige Norm?

Anfragen zur Marktpraxis. Hat der Minister Hinweise darauf, dass Versicherer in der Praxis Versicherungsnehmer davon abhalten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen? Wird auf eine Regulierung durch eigene Schadensbearbeiter hingewirkt, ohne dass den Versicherungsnehmern ihr Recht auf Gegengutachten bewusst gemacht wird? Und wie verhält sich dies zur Sorgfaltspflicht, die Versicherer nach dem Gesetz über die Finanzaufsicht (Wet financieel toezicht) haben?

Anfragen zu Aufsicht und Durchsetzung. Welche Rolle sieht der Minister für die niederländische Finanzaufsicht (AFM) bei Praktiken, die die Wahlfreiheit der Versicherungsnehmer einschränken? Reicht die Streitbeilegungsfunktion von Kifid aus, um in Einzelfällen Gerechtigkeit zu schaffen, oder ist eine strukturelle Überprüfung erforderlich?

Was der Minister antwortete

Die Antwort auf diese Anfragen — schriftlich erteilt in den darauffolgenden Wochen — war juristisch sorgfältig und politisch zurückhaltend, enthielt jedoch für Kundige drei klare Botschaften.

Erstens wurde bestätigt, dass das Recht auf einen eigenen Gutachter und auf Erstattung der angemessenen Kosten aus zwingendem Recht folgt. Versicherungsbedingungen, die hiervon zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweichen, sind grundsätzlich nicht rechtswirksam.

Zweitens wurde anerkannt, dass die Sorgfaltspflicht aus dem Wft mit sich bringt, dass Versicherer ihre Versicherungsnehmer aktiv über ihre Rechte in einem Schadensregulierungsprozess informieren müssen — nicht nur, wenn ausdrücklich danach gefragt wird. Das Verschweigen des Rechts auf Gegengutachten steht, kurz gesagt, im Spannungsverhältnis zu dieser Sorgfaltspflicht.

Drittens wurde der niederländische Versicherungsverband (Verbond van Verzekeraars) aufgefordert, die Verhaltensregeln rund um Gegengutachten selbst zu verschärfen. Der Minister behielt sich das Recht vor, falls die Selbstregulierung sich als unzureichend erweisen sollte, zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Was es für die Branche bedeutete

Die parlamentarischen Anfragen von 2015 zogen kurzfristig keine Gesetzesänderung nach sich. Sie haben jedoch eine Reihe indirekter Wirkungen entfaltet, die in den darauffolgenden Jahren sichtbar wurden.

Der Versicherungsverband überarbeitete und verschärfte die Verhaltenskodizes rund um Gegengutachten — wenn auch in einem Tempo und Umfang, das von der Branche selbst bestimmt wurde. Das politische Signal, dass das Thema auf dem Radar war, gab zivilrechtlichen Verfahren Rückenwind, die etwa zur gleichen Zeit von und im Namen von Versicherungsnehmern gegen Versicherer angestrengt wurden. Die später erwähnten Urteile gegen Interpolis (2018) und Achmea (2020) sind nicht losgelöst vom Klima, das 2015 unter anderem durch diese parlamentarischen Anfragen mitgeprägt wurde.

Und Verbraucherorganisationen haben seither systematischer auf das Bestehen des Rechts auf Gegengutachten hingewiesen — zuvor blieb dieses Recht für viele Versicherungsnehmer unsichtbar, schlicht weil es nirgendwo prominent erwähnt wurde.

Was bedeutet das heute für Sie

Als Versicherungsnehmer dürfen Sie heute davon ausgehen, dass Ihr Recht auf einen eigenen Gegengutachter fest verankert ist: im Gesetz, in den Verhaltensregeln der Branche selbst und in einer Reihe gerichtlicher Entscheidungen, die auf dem politischen Fundament unter anderem dieser parlamentarischen Anfragen ruhen. Sollten Sie dennoch auf einen Versicherer treffen, der dieses Recht in Zweifel zieht, können Sie auf Artikel 7:959 BW und auf die Bestätigungen verweisen, die aufeinanderfolgende Minister — beginnend mit der Antwort auf die Oskam-Anfragen — dazu gegeben haben.

Die parlamentarischen Anfragen vom Oktober 2015 sind historisch nicht das Ziel der Diskussion, aber ein Ausgangspunkt, ohne den alles, was darauf folgte, deutlich schwieriger gewesen wäre.

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