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Eigenen Schadengutachter beauftragen

Ihr eigener Schadengutachter ist dasselbe wie ein Gegengutachter.

Die niederländischen Begriffe 'eigen schade-expert' (eigener Schadengutachter) und 'contra-expert' (Gegengutachter) bedeuten genau dasselbe: ein unabhängiger Sachverständiger, der ausschließlich Ihre Interessen als Versicherungsnehmer vertritt. Der niederländische Konsumentenbund verwendet 'eigen schade-expert', Kifid spricht von 'contra-expert'. Wir sind beides — die Arbeit ist identisch.

Hinweis: Diese Seite erklärt ein niederländisches Synonym. Im Deutschen sprechen wir üblicherweise von einem 'Gegengutachter' oder 'unabhängigen Schadengutachter'.

Die kurze Antwort

Sie dürfen bei jedem Schadenfall Ihren eigenen Schadengutachter beauftragen. Die Consumentenbond formuliert es wie folgt: “Sind Sie mit einer Schadenregulierung nicht einverstanden, dürfen Sie einen Gegengutachter beauftragen. Der Versicherer trägt die Kosten der Schadenfeststellung. Das ist gesetzlich geregelt.”

Dieses 'gesetzlich geregelt' bezieht sich auf Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für Verbraucher ist dies zwingendes Recht: Ein Versicherer kann dieses Recht nicht durch Versicherungsbedingungen ausschließen. Oder wie Kifid es formuliert: “Der Versicherer muss die vom Versicherungsnehmer aufgewendeten angemessenen Kosten einer Gegenbegutachtung erstatten.”

Welchen Begriff sollte ich verwenden?

  • Eigen schade-expert — der niederländische verbraucherfreundliche Begriff — was die meisten suchen.
  • Contra-expert — der juristische Begriff, verwendet von Kifid, dem niederländischen Versichererverband und den Gerichten.
  • Tegenexpertise — selten verwendet; älterer Begriff, nicht empfohlen.
  • Second opinion — breiterer Begriff, vor allem bei Untersuchungsberichten.

Für Ihre Rechte macht es keinen Unterschied, welchen Begriff Sie verwenden. Wir beantworten Anrufe über 'einen eigenen Schadengutachter' ebenso wie über 'Gegenbegutachtung' — es ist dieselbe Arbeit.

Was tut Ihr eigener Schadengutachter für mich?

  1. Schadenaufnahme vor Ort: unser Gutachter kommt vor Ort und erfasst den Schaden systematisch — Gebäude, Hausrat, Inventar, Betriebsmittel.
  2. Policenprüfung: wir lesen Ihre Versicherungsbedingungen kritisch und prüfen, ob die vom Versicherer geltend gemachten Ausschlüsse rechtlich Bestand haben.
  3. Verhandlung: wir führen das Gespräch mit dem Schadengutachter Ihres Versicherers — als gleichwertiger Sachverständiger.
  4. Begleitung bis zur Auszahlung: Widerspruch gegen unangemessene Abzüge, Überwachung der Auszahlung, gegebenenfalls Folgeverfahren vor Kifid oder dem Gericht.

Laut Consumentenbond können Sie Ihren eigenen Schadengutachter auch nachträglich beauftragen — bis zu 3 Jahre nach der Schadenregulierung. Früher ist immer besser, aber nie zu spät.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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