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Krantz & Polak Resolve
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FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir erhalten. Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie +31 30 662 2424 an oder melden Sie Ihre Situation online — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Über Krantz & Polak

Wer wir sind, für wen wir arbeiten und wie wir unabhängig bleiben.

Was macht Krantz & Polak genau?

Wir sind ein unabhängiges Gegengutachterbüro. Im Schadenfall stehen wir an Ihrer Seite — nicht an der des Versicherers. Wir stellen den Schaden selbst fest, prüfen Ihre Police kritisch und verhandeln mit dem Versicherer über die Entschädigung.

Was bedeutet „unabhängig" bei Krantz & Polak?

Wir arbeiten ausschließlich für Versicherungsnehmer. Keine Aufträge von Versicherern, keine Beteiligungen an Vermittlern, die von Versicherern finanziert werden, keine kommerziellen Kooperationen. Das ist nachprüfbar — unsere Position ist öffentlich.

Für wen arbeiten Sie?

Für Privatpersonen mit Schäden an Haus, Hausrat oder Betriebsmitteln, und für den Mittelstand (Einzelhandel, Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion). Keine Tätigkeit für Versicherer oder Vermittler.

Wie lange gibt es Krantz & Polak schon?

Seit Jahrzehnten. Seit 2020 sind wir bevorzugter Dienstleister für unabhängige Schadenbewertungen im Auftrag des niederländischen Versicherungsombudsmanns.

Kosten und Vergütung

Was es Sie kostet — und warum der Versicherer unsere Rechnung bezahlt.

“Der Versicherer muss die vom Versicherungsnehmer aufgewendeten angemessenen Kosten für ein Gegengutachten erstatten.”
Kifid (niederländisches Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen)
Was kostet die Beauftragung eines Gegengutachters?

Nichts aus eigener Tasche. Unsere angemessenen Gutachterkosten werden von Ihrem Versicherer auf Grundlage von Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) erstattet — zwingendes Recht für Verbraucher. Wir stellen diese Kosten gesondert in Rechnung, zusätzlich zu Ihrer Schadensumme.

Was, wenn der Versicherer sich weigert, meinen Gegengutachter zu bezahlen?

Das kommt gelegentlich vor, meist zu Unrecht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung darin, Gutachterkosten einzufordern — bei Bedarf auch gerichtlich. Gesetz und Rechtsprechung sind auf Ihrer Seite — das Urteil des Berufungsgerichts Den Haag aus dem Jahr 2020 bestätigt dies.

Was sind „angemessene" Gutachterkosten?

Kosten, die im Verhältnis zur Komplexität und zum Umfang des Schadens stehen. Bei kleineren Schäden sind das wenige Arbeitsstunden; bei komplexen Brand- oder Betriebsunterbrechungsschäden kann es deutlich mehr werden. Wir stimmen vorab mit Ihnen ab, welchen Umfang wir erwarten.

Muss ich einen Vorschuss zahlen?

Nein. Wir berechnen nichts im Voraus und verlangen keine Anzahlung. Die Rechnung geht nach Abschluss direkt an Ihren Versicherer.

Der Ablauf

Wie ein Dossier bei uns abläuft — von der ersten Meldung bis zur Auszahlung.

Wann sollte ich einen Gegengutachter einschalten?

So früh wie möglich, am besten vor dem Besuch des Gutachters Ihres Versicherers. So vermeiden Sie, dass der Schaden einseitig festgehalten wird. Aber auch in einem späteren Stadium — wenn Sie an einem Bericht oder Angebot zweifeln — können wir noch viel bewirken.

Wie schnell kommen Sie vor Ort?

Häufig innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen am selben Tag. Rufen Sie +31 30 662 2424 an oder melden Sie Ihren Schaden online — wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wie lange dauert ein Dossier im Durchschnitt?

Das hängt stark vom Schadentyp ab. Ein einfacher Hausratschaden lässt sich in 4–6 Wochen abwickeln; ein komplexer Brandschaden mit Betriebsunterbrechung kann 3–9 Monate dauern. Ein Gerichtsverfahren kann noch länger dauern — wir besprechen das immer vorab mit Ihnen.

Was, wenn ich mit Ihrem Rat nicht einverstanden bin?

Dann beenden wir die Zusammenarbeit einvernehmlich. Sie sind vertraglich nicht an uns gebunden — wenn unser Rat nicht zu Ihrer Situation oder Ihren Interessen passt, legen wir ihn zurück und besprechen Alternativen.

Schadenarten

Bei welchen Schadenfällen wir Unterstützung bieten.

Welche Schadenarten bearbeiten Sie?

Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Diebstahl, Einbruch, Rauch- und Rußschäden sowie Betriebsschäden (Sachschaden, Ertragsausfall, Stillstand). Bei sehr spezifischen Schäden wie Schiffahrt oder Cyber: sprechen Sie uns zuerst an — dort arbeiten wir gegebenenfalls mit Spezialisten zusammen.

Kann ich auch bei Rauchschäden zu Ihnen kommen, wenn der Brand nicht bei mir war?

Ja. Bei einem Brand in der Nachbarschaft kann Ihr Wohn- oder Geschäftsgebäude durch Rauch- und Rußschäden betroffen sein — diese werden häufig unterschätzt. Wir prüfen, ob das unter Ihre eigene Police fällt, und begleiten die Schadenabwicklung.

Führen Sie auch Brandursachenermittlungen durch?

Ja. Unsere Brandermittler arbeiten nach NFPA 921 (dem internationalen Standard) und können auch eine Zweitmeinung zum Bericht des Versicherers oder eines Ursachenermittlers erstellen.

Was, wenn ich der Brandstiftung beschuldigt werde?

Eine sehr belastende Situation. Wir haben Erfahrung damit — eine unabhängige Brandursachenermittlung kann unberechtigte Betrugsvorwürfe entkräften. Den strafrechtlichen Teil überlassen wir einem Strafverteidiger; die versicherungstechnische Akte bearbeiten wir.

Recht und Versicherungsbedingungen

Was das Gesetz sagt — und was Versicherungsbedingungen nicht außer Kraft setzen können.

Darf ich einen Gegengutachter einschalten? Was sagt meine Police?

Ja. Fast jede Sachversicherung sieht das Recht auf einen eigenen Gutachter vor. Manche Versicherer versuchen, dieses Recht durch Anforderungen an Ausbildung oder Registrierung einzuschränken — solche Anforderungen halten rechtlich nicht immer stand. 2020 entschied das Berufungsgericht Den Haag, dass Achmea derartige Anforderungen fallen lassen musste.

Was, wenn der Versicherer „allmähliche Einwirkung" geltend macht?

Ein häufig verwendeter Einwand. Ob er berechtigt ist, hängt von der Ursache, dem Versicherungstyp und der rechtlichen Bewertung des Ausschlusses ab. Wir prüfen, ob der Einwand standhält — oft tut er das nicht, insbesondere wenn die Bedingungen weit oder unklar formuliert sind.

Hilft es, wenn auch eine Rechtsschutzversicherung besteht?

Manchmal ja, manchmal nicht. Viele Rechtsschutzversicherer arbeiten mit denselben Gutachtern wie der Sachversicherer (häufig über gemeinsame Eigentümer). Dann ist ein wirklich unabhängiger Gegengutachter umso wertvoller.

Müssen Sie vor Gericht?

Manchmal ja. Die meisten Angelegenheiten verhandeln wir direkt mit dem Versicherer — ein Rechtsstreit ist die letzte Option. Aber wenn wir uns über die Fakten oder die Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht einigen können, unterstützen wir Sie beim Aufbau einer Akte für das Gericht.

Gerade einen Schaden erlitten?

Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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