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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Brandschaden · 4 min von Krantz & Polak

Löschwasser- und Folgeschäden nach einem Brand

Das Löschen, die Räumung und die Nachwirkungen verursachen oft mehr Schaden als das Feuer selbst. Was gehört dazu?

Die Folgen eines Brandes reichen weiter als die verbrannten Sachen. Ein großer Teil des Schadens entsteht während und nach dem Löschen.

Löschwasserschäden

Beim Löschen wird viel Wasser freigesetzt. Es sickert durch Decken und Böden, beschädigt darunterliegende Stockwerke und kann zu Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen führen. Löschwasserschäden sind ein eigener, oft erheblicher Posten.

Folgeschäden

Unter Folgeschäden fällt alles, was sich indirekt aus dem Brand ergibt, zum Beispiel:

  • Vorübergehende Unterbringung, weil die Wohnung unbewohnbar ist.
  • Lagerung der geretteten Sachen.
  • Aufräum-, Abbruch- und Sanierungskosten.
  • Wiederherstellung der Versorgungsanschlüsse.

Wiederaufbauwert beim Gebäude

Bei erheblichen Brandschäden am Gebäude dreht sich alles um den Wiederaufbauwert: Was kostet es, dasselbe Gebäude neu zu errichten? Die Baukosten können seit Abschluss der Police deutlich gestiegen sein — ein wichtiger Punkt bei der Schadensfeststellung.

Achtung — Folgeschäden werden in einem schnell erstellten ersten Bericht leicht unterschätzt. Behalten Sie dies von Anfang an im Blick.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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