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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Brandschaden · 5 min von Krantz & Polak

Ruß- und Rauchschäden: die unsichtbaren Schäden nach einem Brand

Nach einem Brand ist längst nicht jeder Schaden sichtbar. Ruß und Rauch dringen überall ein und werden oft unterschätzt.

Bei einem Brand denkt jeder an Feuer. Doch ein großer Teil des tatsächlichen Schadens entsteht durch Ruß, Rauch und Geruch — und gerade dieser wird in einer ersten Feststellung regelmäßig zu niedrig angesetzt.

Rußschäden

Ruß besteht aus feinen, fettigen Partikeln, die sich überall festsetzen: in Geräten, hinter Schränken, in Polstermöbeln und in Lüftungskanälen. Er ist aggressiv und schwer zu entfernen; eine oberflächliche Reinigung reicht oft nicht aus.

Rauch- und Geruchsschäden

Rauchgeruch zieht tief in Textilien, Holz und Wände ein. Manchmal wirkt etwas sauber, doch der Geruch kehrt immer wieder zurück. Dann ist eine professionelle Reinigung oder ein Austausch nötig — ein Kostenposten, der leicht vergessen wird.

Schäden an Elektronik

Geräte können nach einem Brand noch “funktionieren”, aber durch Ruß und Korrosion im Inneren dennoch vorzeitig ausfallen. Dieser schleichende Schaden gehört mit in die Feststellung.

Tipp — Werfen Sie nichts weg und lassen Sie rußbelastete Sachen nicht einfach reinigen, bevor sie aufgenommen wurden. Lassen Sie den gesamten Ruß-, Rauch- und Geruchsschaden fachkundig erfassen.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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