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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Der Ablauf · 6 min von Krantz & Polak

Neuwert, Zeitwert und Abschreibung

Warum Sie manchmal weniger als den Neupreis erhalten und was die verbreitete 40-Prozent-Regel besagt.

Ob Sie den Neupreis oder einen niedrigeren Betrag erstattet bekommen, hängt von Begriffen ab, denen jeder Geschädigte begegnet: Neuwert, Zeitwert und Abschreibung.

Die Begriffe

  • Neuwert: der Betrag, um dasselbe (oder Vergleichbares) neu wiederzubeschaffen.
  • Zeitwert: der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Gebrauch (Abschreibung).

Die verbreitete 40-Prozent-Regel

Viele Hausratversicherer zahlen den Neuwert aus, wechseln aber zum Zeitwert, sobald der Zeitwert weniger als 40 % des Neuwerts beträgt. Das betrifft vor allem ältere Elektronik und Sachen, die Sie nicht mehr benutzt haben (zum Beispiel auf dem Dachboden).

Ein Beispiel

Ein Laptop von 1.000 EUR wird zum Beispiel mit 20 % pro Jahr abgeschrieben. Nach 1 Jahr ist er noch 80 % wert → der Neuwert wird erstattet. Nach 4 Jahren nur noch 20 % → unter der 40-%-Grenze, also Zeitwert (200 EUR). Reparable Sachen werden meist zu den Reparaturkosten erstattet, bis maximal zum Neuwert.

Warum das wichtig ist

Versicherer verwenden unterschiedliche Abschreibungslisten und Lebensdauern. Genau hier entstehen große Unterschiede zwischen einem ersten Vorschlag und dem, was wirklich angemessen ist. Ein unabhängiger Gutachter prüft die angesetzte Abschreibung.

Tipp — Für Kunst, Antiquitäten und seltene Gegenstände gilt oft eine gesonderte Taxierung (Seltenheitswert), nicht die Standardabschreibung.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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