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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Der Ablauf · 5 min von Krantz & Polak

Unterversicherung und die Garantie gegen Unterversicherung

Ist Ihre Versicherungssumme zu niedrig, wird nur ein Teil erstattet. So funktioniert die Proportionalitätsregel.

Unterversicherung ist eine Falle, die sich bei großen Schäden schmerzhaft auswirken kann. Sie entsteht, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Eigentums.

Die Proportionalitätsregel

Sind Sie unterversichert, erstattet der Versicherer den Schaden nur anteilig. Beispiel: Ist Ihr Hausrat 100.000 EUR wert, aber für 60.000 EUR versichert, erhalten Sie grundsätzlich 60 % jedes Schadens erstattet — auch bei einem kleinen Schaden.

Garantie gegen Unterversicherung

Viele Policen bieten eine Garantie gegen Unterversicherung (Unterversicherungsverzicht): Wenn Sie die Versicherungssumme über einen Wert- oder Hausratermittlungsbogen korrekt haben bestimmen lassen, wendet der Versicherer die Proportionalitätsregel nicht an. Prüfen Sie, ob Sie diese Garantie haben.

Die 115-Prozent-Marge

In manchen Bedingungen wird der versicherte Betrag im Schadenfall automatisch auf maximal 115 % der Versicherungssumme erhöht. Erst darüber kommt die Proportionalitätsregel wieder ins Spiel.

Achtung — Ob Unterversicherung vorliegt und wie sie berechnet wird, ist ein häufiger Streitpunkt. Lassen Sie dies sorgfältig prüfen; es kann Tausende Euro ausmachen.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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