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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung von Krantz & Polak

Was macht ein Gegengutachter?

Ein Gegengutachter vertritt Ihre Interessen im Schadenfall, gegenüber dem Gutachter Ihres Versicherers. Eine kurze Erklärung zu Rolle, Kosten und Rechten.

Ein Gegengutachter — auch eigener Schadensgutachter oder Schadencoach genannt — ist ein unabhängiger Sachverständiger, der Ihre Interessen bei einem versicherten Schaden vertritt. Er oder sie steht dem Gutachter Ihres Versicherers gegenüber. Nicht im Sinne eines Streits, sondern im Sinne einer zweiten, unabhängigen Beurteilung dessen, was genau passiert ist und was Ihnen vernünftigerweise erstattet werden sollte.

Diese Rolle ist in den Niederlanden gesetzlich verankert in Artikel 7:959 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek): Ein Versicherungsnehmer hat im Schadenfall das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, und die angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Versicherers.

Wann beauftragen Sie einen Gegengutachter

Nicht bei jedem kleinen Schaden — für ein zerbrochenes Fenster oder ein gestohlenes Fahrrad ist die Verhandlung mit dem Versicherer selten zu komplex. Sinnvoll wird es, sobald:

  • der Schaden erheblich ist (ab etwa 5.000 EUR als Richtwert);
  • der Versicherer Zweifel an Ihrer Schilderung äußert;
  • die Ursache des Schadens unklar ist (zum Beispiel bei Brand- oder Wasserschäden);
  • der Versicherer einen Ausschluss oder eine Kürzung geltend macht, die Sie nicht verstehen;
  • Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vorgeworfen wird;
  • Sie Unterversicherungs- oder Zeitwertdiskussionen haben;
  • Sie es mit einem Betriebsschaden zusätzlich zum Sachschaden zu tun haben.

In solchen Situationen ist der Unterschied zwischen unabhängiger Beratung oder keiner oft der Unterschied zwischen einer angemessenen und einer zu niedrigen Auszahlung.

Was ein Gegengutachter konkret tut

1. Schadensaufnahme

Der Gegengutachter kommt vor Ort, erfasst den Schaden systematisch und dokumentiert alles mit Fotos, Messungen und — wo nötig — mit externen Fachkollegen (Sachverständige, Restauratoren, Techniker). Er oder sie sorgt dafür, dass die Aufnahme vollständig ist, bevor ein Feststellungsbetrag auf den Tisch kommt.

2. Prüfung der Police

Die Versicherungsbedingungen werden genau geprüft. Welche Deckungen gelten? Welche Ausschlüsse werden geltend gemacht, und halten diese rechtlich stand? Welche Sublimits gelten — und sind sie in Ihrem Fall relevant? Der Gegengutachter kennt die Standardbestimmungen und die zugehörigen Diskussionen bei großen Versicherern.

3. Unabhängige Untersuchung (wo nötig)

Bei Brand- oder Wasserschäden ist häufig eine technische Untersuchung zu Ursache und Hergang erforderlich. Der Gegengutachter führt diese Untersuchung selbst durch oder lässt sie von einem angeschlossenen Untersucher durchführen. Bei Bränden wird international der NFPA-921-Standard verwendet; bei Wasser geht es um Feuchtigkeitsmessungen, Spurenuntersuchung und — bei einem Leck — häufig um die Identifizierung der Leckstelle.

4. Gespräch mit dem Versicherer

Der Gegengutachter führt das inhaltliche Gespräch mit dem Gutachter des Versicherers. Zwei Sachverständige erörtern gemeinsam, was angemessen ist — ein weitaus ausgewogenerer Dialog, als wenn Sie als Versicherungsnehmer einem Fachmann allein gegenüberstehen.

5. Begleitung bis zur Abwicklung

Bis der letzte Betrag auf Ihrem Konto ist. Einschließlich der Beurteilung von Zwischenangeboten, der Überwachung von Unterbringungs- oder Betriebsschadenkomponenten und — falls nichts dabei herauskommt — der Beratung zum Weg vor Kifid oder das Gericht.

Was kostet ein Gegengutachter

Auf der Grundlage von Artikel 7:959 BW gehen die angemessenen Gutachterkosten eines Versicherungsnehmers zu Lasten des Versicherers. Konkret bedeutet das: Wenn Sie unsere angemessenen Kosten bei Ihrem Versicherer einreichen, erstattet dieser sie — zusätzlich zu Ihrem Schadenbetrag, nicht davon abgezogen.

Was “angemessen” ist, kann Gegenstand einer Diskussion sein — abhängig von der Komplexität des Schadens und dem damit verbundenen Zeitaufwand. In der Praxis führt der Einsatz eines unabhängigen Gegengutachters in praktisch allen realen Schadenfällen zu einer Nettoverbesserung Ihres Ergebnisses, sowohl finanziell als auch verfahrenstechnisch.

Unabhängigkeit: wie funktioniert das eigentlich

Ein Gegengutachter ist unabhängig, wenn er oder sie keine strukturelle Auftraggeberbeziehung zu Versicherern unterhält. Büros, die sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer arbeiten, oder Büros, die im Eigentum eines Versicherers stehen, haben per Definition einen möglichen Interessenkonflikt.

Krantz & Polak arbeitet ausschließlich für geschädigte Versicherungsnehmer — nicht für Versicherer. Diese Position ist kein Zufall; sie ist der Kern dessen, was unabhängige Gegengutachten bedeutet.

Haben Sie das Recht auf freie Wahl

Ja. Ihr Versicherer darf Ihnen keinen bestimmten Gegengutachter oder eine Registermitgliedschaft aufdrängen. Das Berufungsgericht Den Haag hat 2020 ausdrücklich bestätigt, dass eine Registeranforderung (etwa eine NIVRE-Registrierung) von Versicherern nicht als Hürde aufgestellt werden darf — siehe unseren Artikel Berufungsgericht Den Haag: Achmea muss unrechtmäßige Anforderungen an Gegengutachter aufgeben.

Weiterführende Lektüre

Für einen tieferen Einblick darin, wie wir arbeiten, unsere Position gegenüber Versicherern und was Sie konkret erwarten können, lesen Sie unseren Ansatz (in Kürze verfügbar). Für direkten Kontakt: Rufen Sie an unter +31 30 662 2424.

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