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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Erste Hilfe · 3 min von Krantz & Polak

Ihre Schadensminderungspflicht: weitere Schäden begrenzen

Sie müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Was bedeutet das, und wer trägt diese Kosten?

Die Schadensminderungspflicht (niederländisch: bereddingsplicht) ist die gesetzliche Pflicht, angemessene Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen, sobald ein Schaden droht oder eingetreten ist. Das klingt formell, läuft aber auf gesunden Menschenverstand hinaus.

Beispiele für angemessene Maßnahmen

  • Bei einer Leckage den Haupthahn zudrehen.
  • Wasser abschöpfen oder einen nassen Teppich entfernen.
  • Ein kaputtes Fenster oder Dach provisorisch mit einer Plane abdichten.
  • Wertvolle oder noch trockene Sachen in Sicherheit bringen.
  • Lüften und trocknen (lassen), um Schimmel vorzubeugen.

Wer trägt die Kosten?

Die angemessenen Kosten, die Ihnen für die Begrenzung des Schadens entstehen — die sogenannten Rettungskosten (bereddingskosten) —, gehen in der Regel zu Lasten des Versicherers, auch wenn die Maßnahmen letztlich nicht geholfen haben. Bewahren Sie deshalb alle Belege und Rechnungen auf.

Achtung — Tun Sie nur, was gefahrlos möglich ist. Gehen Sie niemals in ein brennendes oder einsturzgefährdetes Gebäude zurück, um Sachen zu retten.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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