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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak

Einverständniserklärung und Feststellungsvereinbarung erklärt

Was unterschreiben Sie eigentlich, wenn Sie der Schadensumme zustimmen? Und können Sie später noch darauf zurückkommen?

Am Ende eines Schadenverfahrens bittet der Versicherer Sie oft, Ihr Einverständnis zu unterschreiben. Dieses Dokument ist juristisch bedeutsamer, als viele Menschen denken.

Was ist das?

Eine Einverständniserklärung ist in der Regel eine Feststellungsvereinbarung: eine Abmachung, in der Sie und der Versicherer die Höhe des Schadens (und manchmal die Abwicklung) endgültig festlegen. Eine solche Vereinbarung soll Unsicherheit beenden — und bindet beide Parteien an das, was vereinbart wurde.

Was bedeutet Ihre Unterschrift?

  • Sie stimmen dem festgestellten Schadenbetrag zu.
  • Oft enthält sie eine Form der endgültigen Abgeltung (niederländisch “finale kwijting”): Sie erklären, dass die Sache damit erledigt ist.
  • Danach auf den Betrag oder auf vergessene Posten zurückzukommen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Können Sie noch darauf zurückkommen?

Nur in Ausnahmefällen, und das ist juristisch schwierig — etwa bei einem Willensmangel wie arglistiger Täuschung oder einer wesentlichen Unrichtigkeit, von der Sie nichts wissen konnten. Verlassen Sie sich nicht darauf; gehen Sie davon aus, dass eine Unterschrift endgültig ist.

Worauf achten Sie, bevor Sie unterschreiben?

  • Sind alle Posten berücksichtigt, auch verborgene Schäden und Folgeschäden?
  • Verstehen Sie den Begriff “finale kwijting” (endgültige Abgeltung) und seine Tragweite?
  • Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt? Dann ist genau das ein Grund, noch zu warten.

Tipp — Sie dürfen die Vereinbarung in Ruhe durchlesen (oder durchlesen lassen), bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie zweifeln, lassen Sie die Feststellung zuerst unabhängig prüfen — danach geht es nicht mehr.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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