Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Einverständniserklärung und Feststellungsvereinbarung erklärt
Was unterschreiben Sie eigentlich, wenn Sie der Schadensumme zustimmen? Und können Sie später noch darauf zurückkommen?
Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Was unterschreiben Sie eigentlich, wenn Sie der Schadensumme zustimmen? Und können Sie später noch darauf zurückkommen?
Am Ende eines Schadenverfahrens bittet der Versicherer Sie oft, Ihr Einverständnis zu unterschreiben. Dieses Dokument ist juristisch bedeutsamer, als viele Menschen denken.
Eine Einverständniserklärung ist in der Regel eine Feststellungsvereinbarung: eine Abmachung, in der Sie und der Versicherer die Höhe des Schadens (und manchmal die Abwicklung) endgültig festlegen. Eine solche Vereinbarung soll Unsicherheit beenden — und bindet beide Parteien an das, was vereinbart wurde.
Nur in Ausnahmefällen, und das ist juristisch schwierig — etwa bei einem Willensmangel wie arglistiger Täuschung oder einer wesentlichen Unrichtigkeit, von der Sie nichts wissen konnten. Verlassen Sie sich nicht darauf; gehen Sie davon aus, dass eine Unterschrift endgültig ist.
Tipp — Sie dürfen die Vereinbarung in Ruhe durchlesen (oder durchlesen lassen), bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie zweifeln, lassen Sie die Feststellung zuerst unabhängig prüfen — danach geht es nicht mehr.
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