Im Schadenfall schickt Ihr Versicherer oft schnell einen eigenen Schadengutachter. Dieser ist fachkundig, arbeitet aber im Auftrag des Versicherers — und wird von ihm bezahlt. Dem dürfen Sie Ihren eigenen Gutachter gegenüberstellen: den Gegengutachter.
- Stellt den Schaden eigenständig und vollständig neu fest.
- Prüft den Bericht des Versicherers auf Fehler und übersehene Posten.
- Übersetzt Ihren Schaden in die Sprache der Versicherungsbedingungen.
- Führt in Ihrem Namen das Gespräch mit dem Gutachter des Versicherers.
Bei Sturm-, Wasser-, Brand-, Rauch- oder Rußschäden an einem Wohnhaus oder Geschäftsgebäude lautet unser Rat, immer einen eigenen Gutachter einzuschalten. Der Gegengutachter wickelt das Verfahren mit dem Versicherer ab und verhindert Missverständnisse über den Hergang, die Schuldfrage und die Bemessung der Schadenshöhe — die auszuzahlenden Posten.
Ein Gegengutachten bedeutet nicht, Streit zu suchen. Es sorgt dafür, dass auch Ihre Interessen mit derselben Sachkunde und in derselben Fachsprache auf den Tisch kommen. In der Praxis verläuft das Gespräch dadurch oft sogar reibungsloser.
Gut zu wissen — Sie sind in der Wahl Ihres Gutachters völlig frei. Ein Versicherer darf keine NIVRE-Registrierung zur Bedingung machen: Das Berufungsgericht Den Haag entschied 2020 (bestätigt durch den Hoge Raad 2022), dass eine solche Anforderung rechtswidrig ist. Das NIVRE wurde zudem von Versicherern mitgegründet und ist daher kein unabhängiges Gütesiegel. Was zählt, sind nachweisbare Sachkunde und echte Unabhängigkeit von Versicherern.