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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak

Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Gutachter (Gegengutachten)

Der Gutachter des Versicherers arbeitet für den Versicherer. Sie dürfen ihm Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen gegenüberstellen.

Im Schadenfall schickt Ihr Versicherer oft schnell einen eigenen Schadengutachter. Dieser ist fachkundig, arbeitet aber im Auftrag des Versicherers — und wird von ihm bezahlt. Dem dürfen Sie Ihren eigenen Gutachter gegenüberstellen: den Gegengutachter.

Was macht ein Gegengutachter?

  • Stellt den Schaden eigenständig und vollständig neu fest.
  • Prüft den Bericht des Versicherers auf Fehler und übersehene Posten.
  • Übersetzt Ihren Schaden in die Sprache der Versicherungsbedingungen.
  • Führt in Ihrem Namen das Gespräch mit dem Gutachter des Versicherers.

Unser Rat bei Schäden an Ihrem Wohnhaus oder Geschäftsgebäude

Bei Sturm-, Wasser-, Brand-, Rauch- oder Rußschäden an einem Wohnhaus oder Geschäftsgebäude lautet unser Rat, immer einen eigenen Gutachter einzuschalten. Der Gegengutachter wickelt das Verfahren mit dem Versicherer ab und verhindert Missverständnisse über den Hergang, die Schuldfrage und die Bemessung der Schadenshöhe — die auszuzahlenden Posten.

Es geht um Gleichgewicht, nicht um Konflikt

Ein Gegengutachten bedeutet nicht, Streit zu suchen. Es sorgt dafür, dass auch Ihre Interessen mit derselben Sachkunde und in derselben Fachsprache auf den Tisch kommen. In der Praxis verläuft das Gespräch dadurch oft sogar reibungsloser.

Gut zu wissen — Sie sind in der Wahl Ihres Gutachters völlig frei. Ein Versicherer darf keine NIVRE-Registrierung zur Bedingung machen: Das Berufungsgericht Den Haag entschied 2020 (bestätigt durch den Hoge Raad 2022), dass eine solche Anforderung rechtswidrig ist. Das NIVRE wurde zudem von Versicherern mitgegründet und ist daher kein unabhängiges Gütesiegel. Was zählt, sind nachweisbare Sachkunde und echte Unabhängigkeit von Versicherern.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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