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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Ihre Rechte · 3 min von Krantz & Polak

Unterschreiben Sie nicht zu schnell

Eine unterschriebene Schadensfeststellung schließt oft die Tür. Warum Sie besser kurz innehalten.

Nach der Schadensaufnahme legt Ihnen der Gutachter des Versicherers manchmal einen Schadenbetrag vor — mit der Bitte, Ihr Einverständnis zu unterschreiben. Verständlich, dass Sie schnell abschließen möchten — aber Eile arbeitet hier oft gegen Sie.

Warum vorsichtig sein?

  • Eine Zustimmung legt den Betrag grundsätzlich fest; ein Zurück ist danach schwieriger.
  • Verborgene Schäden (Feuchtigkeit, Ruß, Konstruktion) zeigen sich manchmal erst später.
  • Sie brauchen Zeit, um in Ruhe zu prüfen, ob alles berücksichtigt wurde.

Was können Sie tun?

Sie dürfen erklären, dass Sie sich das Ganze noch ansehen und gegebenenfalls einen eigenen Gutachter einschalten möchten. Das ist Ihr gutes Recht. Solange Sie nicht unterschrieben haben, stehen alle Optionen offen.

Tipp — Zweifeln Sie, ob der Betrag stimmt? Lassen Sie ihn kostenlos und unverbindlich prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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