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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Wasserschaden · 6 min von Krantz & Polak

Welche Wasserschäden sind meist versichert — und welche nicht?

Die Ursache entscheidet oft alles. Ein klarer Überblick darüber, was in der Regel erstattet wird — und was nicht.

Bei Wasserschäden schaut der Versicherer vor allem auf die Ursache. Plötzliche, unerwartete Schäden sind meist gedeckt; langsame und allmähliche Schäden oft nicht. Beachten Sie: Die genaue Antwort steht immer in Ihren Versicherungsbedingungen.

In der Regel versichert

  • Plötzliche Leckagen an Leitungen oder angeschlossenen Geräten (Waschmaschine, Heizung).
  • Die Stemm- und Aufbrucharbeiten, um ein Leck aufzuspüren und zu erreichen.
  • Wasserschäden durch einen heftigen Regenguss, der direkt eindringt.
  • Eine geplatzte Leitung oder ein leckendes Aquarium oder Wasserbett.

In der Regel nicht versichert

  • Schäden durch Grundwasser, das in die Wohnung oder den Keller eindringt.
  • Feuchtigkeit, die langsam durch Wände oder Böden eindringt (durchschlagende oder aufsteigende Feuchtigkeit).
  • Unterlassene Instandhaltung, etwa eine verstopfte Dachrinne oder eine verschlissene Silikonfuge.
  • Langsam durchsickernde Leckagen, die monatelang unbemerkt blieben.
  • Wasser, das durch offenstehende Fenster oder Türen eindringt.

Die Grauzone

Viele Auseinandersetzungen drehen sich um die Frage, ob es Grundwasser war oder doch Abwasser oder Regenwasser — und ob der Schaden “plötzlich” genug war. Manche All-Risk-Policen decken mehr ab (zum Beispiel Grundwasser, das über Abflüsse eingedrungen ist). Genau hier macht eine unabhängige Beurteilung den Unterschied.

Achtung — Die Reparatur des Lecks selbst (zum Beispiel der Leitung) wird oft nicht erstattet, während die Folgeschäden an Wänden und Böden sehr wohl erstattet werden. Halten Sie beides auseinander.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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