Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Wer bezahlt den Gegengutachter?
Für Privatpersonen ist ein Gegengutachten in der Praxis kostenlos. Das Gesetz legt die angemessenen Kosten dem Versicherer auf.
Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Für Privatpersonen ist ein Gegengutachten in der Praxis kostenlos. Das Gesetz legt die angemessenen Kosten dem Versicherer auf.
Die Kosten eines eigenen Gutachters halten viele Menschen unnötig ab. Das ist schade, denn für Verbraucher regelt das Gesetz dies gut.
Artikel 7:959 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) bestimmt, dass die angemessenen Kosten der Schadensfeststellung zu Lasten des Versicherers gehen. Darunter fallen auch die Kosten eines von Ihnen beauftragten Gegengutachters.
Bei einer Privatversicherung darf der Versicherer hiervon nicht zu Ihrem Nachteil abweichen — selbst dann nicht, wenn Ihre Police dazu nichts sagt. In der Praxis zahlen Sie als Privatperson also nichts, sofern die Kosten angemessen sind (die sogenannte doppelte Angemessenheitsprüfung: Es muss angemessen sein, Kosten entstehen zu lassen, und ihre Höhe muss angemessen sein).
Für gewerbliche Versicherungen ist Artikel 7:959 BW nicht zwingend. Dann ist die Police maßgebend, und die Erstattung kann zum Beispiel auf den Betrag des eigenen Gutachters des Versicherers begrenzt sein. Lassen Sie Ihre Bedingungen vorab prüfen.
Achtung — Ein Versicherer darf nicht zur festen Bedingung machen, dass Ihr Gegengutachter NIVRE-registriert ist; das entschied das Berufungsgericht Den Haag 2020 (bestätigt durch den Hoge Raad 2022). Das NIVRE wurde von Versicherern mitgegründet und ist damit kein unabhängiges Gütesiegel — nicht die Registrierung zählt, sondern die nachweisbare Sachkunde und Unabhängigkeit Ihres Gutachters.
Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:
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Unser VorgehenVergleich mit hybriden Büros + 3 Kontrollfragen, die Sie stellen können.
Unsere UnabhängigkeitEin Grundsatzurteil: Das Berufungsgericht Den Haag entschied, dass Achmea keine NIVRE-Registrierung vom Gegengutachter ihrer Versicherungsnehmer verlangen darf.
Ein erstinstanzliches Urteil, das das gesetzliche Recht auf Erstattung angemessener Gegengutachterkosten erneut bestätigte — und die Grenzen dessen, was Versicherer 'angemessen' nennen dürfen, schärfer zog.
Der Gutachter des Versicherers arbeitet für den Versicherer. Sie dürfen ihm Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen gegenüberstellen.
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