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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Erste Hilfe · 4 min von Krantz & Polak

Den Schaden Ihrem Versicherer melden

Wie melden Sie den Schaden, was geben Sie an, und worauf müssen Sie beim ersten Kontakt achten?

Die Schadenmeldung ist ein wichtiger Moment. Was Sie sagen und angeben, bildet die Grundlage des gesamten Dossiers.

Wie melden

Melden Sie den Schaden in der Regel innerhalb weniger Tage — über die Versicherungs-App, das Online-Portal oder Ihren Versicherungsvermittler. Je schneller, desto besser — gerade bei Wasser, wo jede Verzögerung den Schaden vergrößert.

Was geben Sie an

  • Datum und Uhrzeit des Ereignisses.
  • Die vermutliche Ursache — bleiben Sie sachlich und spekulieren Sie nicht.
  • Welche Maßnahmen Sie zur Begrenzung des Schadens ergriffen haben.
  • Eine vorläufige, grobe Schätzung des Schadens.

Bitten Sie immer um

  • Eine Schadennummer und eine schriftliche Bestätigung.
  • Den Namen Ihres Ansprechpartners.
  • Die Auskunft, ob ein Gutachter vorbeikommt — und wann.

Wichtig — Machen Sie ehrliche, aber sachliche Angaben. Äußern Sie sich nicht zu Schuld oder Deckung; das ist Sache der Beurteilung. Bleiben Sie bei dem, was Sie sicher wissen.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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