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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Erste Hilfe · 4 min von Krantz & Polak

Schäden dokumentieren: Fotos, Listen und Belege

Gute Beweise sind Gold wert. So dokumentieren Sie Ihren Schaden, damit nichts übersehen wird.

Je besser Sie den Schaden dokumentieren, desto stärker ist Ihre Position. Beweise sammeln Sie am einfachsten sofort — später ist es oft zu spät.

Verschaffen Sie sich einen Überblick in Bildern

  • Fotos und Videos von jedem beschädigten Raum, von der Übersicht bis ins Detail.
  • Halten Sie auch die Ursache fest (die geplatzte Leitung, den Brandherd), sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen auf, bis sie aufgenommen wurden; werfen Sie nichts zu früh weg.

Erstellen Sie eine Schadenliste

Notieren Sie je Gegenstand: Beschreibung, ungefähres Kaufjahr, Kaufpreis und aktuellen Zustand. Kaufbelege, Kontoauszüge, Garantienachweise und alte Fotos, auf denen Sachen zufällig zu sehen sind, helfen enorm bei der Untermauerung.

Führen Sie ein Protokoll

Schreiben Sie auf, mit wem Sie wann gesprochen haben (Versicherer, Gutachter, Reparaturfirma) und was vereinbart wurde. Bestätigen Sie wichtige Absprachen kurz per E-Mail, damit alles schwarz auf weiß festgehalten ist.

Tipp — Bewahren Sie alles in einem einzigen digitalen Ordner auf (Fotos, Belege, E-Mails). Ein Gegengutachter kann damit später direkt weiterarbeiten.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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