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Krantz & Polak Resolve
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Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak

Wie lange darf der Versicherer für Ihren Anspruch brauchen?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Abwicklung, aber es gibt Grenzen. Und achten Sie auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Eine Schadenabwicklung kann lange dauern, und das ist frustrierend. Was ist zulässig, und was können Sie tun, wenn es zu lange dauert?

Eine “angemessene Frist”

Es gibt keine feste gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Versicherer Ihren Anspruch abwickeln muss. Die Abwicklung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Versicherer, die dem Verbond van Verzekeraars (dem niederländischen Versichererverband) angeschlossen sind, haben sich zudem zu einer zügigen, transparenten Abwicklung verpflichtet. Hält ein Versicherer Sie zu lange hin, können Sie darauf drängen — schriftlich — und letztlich eine Beschwerde einreichen.

Die Verjährungsfrist: drei Jahre

Wichtiger, selbst im Blick zu behalten, ist die Verjährung. Nach Artikel 7:942 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) verjährt Ihr Anspruch auf Auszahlung nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag, nachdem Sie von der Fälligkeit Ihres Anspruchs Kenntnis erlangt haben.

Sie können diese Frist mit einer schriftlichen Mitteilung, in der Sie Anspruch auf Auszahlung erheben, unterbrechen. Nachdem der Versicherer den Anspruch anerkennt oder unmissverständlich ablehnt, beginnt eine neue Frist von drei Jahren zu laufen.

Was können Sie bei Verzögerung tun?

  • Senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit einer angemessenen Antwortfrist.
  • Machen Sie Ihren Anspruch immer wieder schriftlich geltend (das unterbricht auch die Verjährung).
  • Kommt keine Bewegung in die Sache? Reichen Sie eine Beschwerde ein. Seien Sie zurückhaltend mit einem bindenden Kifid-Verfahren: Eine ungünstige Entscheidung kann den Weg vor Gericht versperren. Lassen Sie sich vorab über den besten Weg beraten.

Achtung — Lassen Sie eine laufende Auseinandersetzung niemals einfach “im Sande verlaufen”. Machen Sie Ihren Anspruch regelmäßig schriftlich geltend, damit Ihr Recht nicht unbemerkt verjährt.

Wann ist ein eigener Gutachter sinnvoll?

Nicht bei jedem kleinen Schaden — aber in diesen Situationen erzielt ein eigener Gegengutachter fast immer ein besseres und faireres Ergebnis:

  • Der Schaden ist erheblich (Richtwert: ab etwa 5.000 €).
  • Der Versicherer zweifelt an Ihrer Darstellung oder wirft Ihnen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Betrug vor.
  • Die Ursache oder der Hergang ist unklar — häufig bei Brand- oder Wasserschäden.
  • Es wird ein Ausschluss oder Abzug geltend gemacht, den Sie nicht nachvollziehen können.
  • Es geht um Unterversicherung oder Diskussionen über Zeitwert und Abschreibung.
  • Neben dem Sachschaden besteht ein Betriebsschaden.
  • Ihr Anspruch wurde (teilweise) abgelehnt.
  • Bevor Sie unterschreiben — oder bevor der Gutachter des Versicherers den Schaden einseitig festlegt.

Unsicher, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist? Eine erste Einschätzung kostet nichts.

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