Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Wie lange darf der Versicherer für Ihren Anspruch brauchen?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Abwicklung, aber es gibt Grenzen. Und achten Sie auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Erklärung Ihre Rechte · 5 min von Krantz & Polak
Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Abwicklung, aber es gibt Grenzen. Und achten Sie auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Eine Schadenabwicklung kann lange dauern, und das ist frustrierend. Was ist zulässig, und was können Sie tun, wenn es zu lange dauert?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Versicherer Ihren Anspruch abwickeln muss. Die Abwicklung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Versicherer, die dem Verbond van Verzekeraars (dem niederländischen Versichererverband) angeschlossen sind, haben sich zudem zu einer zügigen, transparenten Abwicklung verpflichtet. Hält ein Versicherer Sie zu lange hin, können Sie darauf drängen — schriftlich — und letztlich eine Beschwerde einreichen.
Wichtiger, selbst im Blick zu behalten, ist die Verjährung. Nach Artikel 7:942 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) verjährt Ihr Anspruch auf Auszahlung nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag, nachdem Sie von der Fälligkeit Ihres Anspruchs Kenntnis erlangt haben.
Sie können diese Frist mit einer schriftlichen Mitteilung, in der Sie Anspruch auf Auszahlung erheben, unterbrechen. Nachdem der Versicherer den Anspruch anerkennt oder unmissverständlich ablehnt, beginnt eine neue Frist von drei Jahren zu laufen.
Achtung — Lassen Sie eine laufende Auseinandersetzung niemals einfach “im Sande verlaufen”. Machen Sie Ihren Anspruch regelmäßig schriftlich geltend, damit Ihr Recht nicht unbemerkt verjährt.
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